PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Thailand kündigt "International Business Center (IBC)" als Rechtsform für Ausländer an


Von Infopark AG

Die deutsche Anwaltskanzlei Sanet Legal Ltd. - Dr. Denk & Partner in Bangkok erwartet keine spürbaren Erleichterungen für Handelsaktivitäten von Ausländern durch das neue IBC in Thailand.
Thumb

Bereits Ende 2018 kündigte die thailändische Regierung das sogenannte "International Business Center (IBC)" als neue Betätigungsform für Ausländer in Thailand an. Obwohl es bislang noch keine verbindlichen Richtlinien für das IBC gibt, erwartet die deutsch-thailändische Anwaltskanzlei Sanet Legal Ltd. - Dr. Denk und Partner, keine spürbaren Erleichterungen für Handelsaktivitäten von Ausländern in Thailand.

Das IBC löst die Betätigungsformen des "Regional Headquarters (RHQ)" und des "Internationale Trade Centers (ITC)" ab, die nicht mehr genehmigt werden. Soweit bislang bekannt, bietet die Einrichtung eines IBC in Zukunft ähnliche Vorteile wie die abgelösten "RHQ" und "ITC".

• Das IBC is im Wesentlichen ausgerichtet auf die Unterstützung verbundener Unternehmen in der südostasiatischen Region. Dazu gehören zum Beispiel die Koordination der Geschäftsaktivitäten, Mitarbeiterausbildung, Forschung und Entwicklung und interne Finanzdienstleistungen.

• Einkauf, Qualitätssicherung und Investitionsvorbereitung.

• Steuervorteile für das Einkommen der Ausländer im Management werden nicht mehr gewährt.

Von Bedeutung wird sein, welche Ausgestaltung die Funktion des IBC als Instrument für "Marketing and Sales Support" erhält.

Als ausgeschlossen darf gelten, dass das IBC ein nennenswertes Aufweichen der Verbote des Foreign Business Act (FBA) mit sich bringen wird. Der FBA verbietet es Ausländern, direkt oder über lokale Gesellschaften oder Mitarbeitern Handel zu betreiben und Dienstleistungen zu erbringen.

Der voraussichtlich zulässige "Marketing und Sales Support" sollte zwar die Unterstützung der Verkaufsanstrengungen in Thailand durch die Mitarbeiter des IBC umfassen. Am grundsätzlichen Verbot des Handels (Kaufen und Verkaufen) von Waren der Muttergesellschaft oder gar von Waren Dritter dürfte sich dadurch nichts ändern. Auch die Abwicklung von Aufträgen wird nicht als "interne Dienstleistung" eingeordnet werden und bleibt damit verboten. Lagerhaltung dürfte hingegen zur ausschließlichen Bedienung von verbundenen Unternehmen zulässig sein.

Soweit bislang bekannt, ist die Genehmigung an zwei wesentliche Bedingungen geknüpft:
• Das IBC muss über ein voll eingezahltes Kapital von 10 Mio. THB (ca. knapp 300.000 EUR) verfügen, und
• mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigen.
• Das IBC ist über Thai Board of Investment (BOI) zu beantragen ist.

Die deutsch-thailändischen Rechtsanwälte von Sanet Legal - Dr. Denk und Partner unterrichtet auf Anfrage über die rechtlich gesicherte Struktur der Präsenz vor Ort und die Investitionshilfen für ausländische Unternehmen in Thailand und den ASEAN-Staaten (Kontakt: info@sanet-legal.com).



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Noch nicht bewertet
Hinweis Herr Gunter Dr Denk (Tel.: 0066819117677)">Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Gunter Dr Denk (Tel.: 0066819117677), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 361 Wörter, 2864 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!