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"Ein Dach-Check nach dem Winter gibt Ruhe, Sicherheit und Gelassenheit"


Von Bähren Bedachungen

Nach dem Winter sollten unbedingt die Dächer von Ein- und Mehrfamilienhäusern und natürlich auch von öffentlichen Einrichtungen und Gewerbeimmobilien fachgerecht überprüft werden.
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An wohl kaum jemandem sind die Bilder von den Schneemassen aus Bayern und Österreich vorbeigegangen. Das Rheinland bleibt von solchen harten Wintern in der Regel verschont, aber nichtsdestotrotz wirken sich Regen, Hagel, Wind, Sturm und Kälte während der dunklen Monate erheblich auf Immobilien aus. Und gerade die Dächer werden von Witterungseinflüssen stark belastet. "Das bedeutet, dass nach dem Winter unbedingt die Dächer von Ein- und Mehrfamilienhäusern und natürlich auch von öffentlichen Einrichtungen und Gewerbeimmobilien fachgerecht überprüft werden sollten. Unentdeckte Schäden können zu immensen wirtschaftlichen Schäden führen und natürlich auch für ernste Gefahren sorgen. Lockere Dachziegel oder lose Dachrinnen und Schneefanggitter können besonders gefährlich werden", sagt Dachdecker- und Klempnermeister Harry Bähren, Inhaber von Bähren Bedachungen mit 13 Mitarbeitern aus Mönchengladbach (www.baehren-bedachungen.de).

Bähren führt regelmäßig Dach-Checks vor und nach dem Winter durch und weiß, worauf es bei den Überprüfungen ankommt. "Wir besteigen das Dach und schauen uns die wichtigen Elemente an. Sitzen die Dachziegel und Dachrinnen fest? Haben Schornstein oder Gauben Schaden genommen? Ist das Dach wirklich dicht? Und wird es auch den nächsten Sturm unbeschadet überstehen? Das sind die wichtigen Fragen, die wir als Meisterbetrieb beantworten. Fallen dann Unstimmigkeiten auf, können wir diese sofort reparieren", erklärt Harry Bähren.

Der Dachdecker- und Klempnermeister weist auf die gesetzlichen Verpflichtungen von Hausbesitzern hin. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers ist eine Rechtspflicht zur Abwendung von Gefahren, die für Dritte von einem Grundstück ausgehen können. "Es liegt in ihrer Verantwortung, dass niemand Schaden nimmt, der am Haus vorbeiläuft oder Haus beziehungsweise Grundstück besucht. Im Schadenfall muss der Hauseigentümer nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Ist das nicht der Fall, ist er verpflichtet, den entstanden Schaden zu ersetzen. Wir unterstützen Hausbesitzer dabei, dass sie hinsichtlich des Zustands des Dachs ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllen."

Zumal auch die Versicherung nicht automatisch jeden Sturmschaden an einem Dach übernimmt. Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Für Sturmschäden haften zwar Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen, aber erst ab Windstärke 8. Was vorher beschädigt wird, ist die Sache des Eigentümers. "Daher ist es umso wichtiger, dass Dächer wirklich niet- und nagelfest sind, sodass ein Frühlingssturm nicht die unentdeckten Schäden des Winters verschlimmern kann. Denn das kann es teuer werden, und das gilt es zu verhindern", sagt Harry Bähren.

Er weiß aus der Praxis: "Ein Dach-Check nach dem Winter gibt Ruhe, Sicherheit und Gelassenheit. Der Hausbesitzer beziehungsweise Unternehmer kann sich darauf verlassen, dass sein Dach dicht ist und auch die nächsten Wetterkapriolen überstehen wird. Daher ist es wichtig, die Ausführung nur von einem Fachbetrieb vornehmen zu lassen. Nur Meisterbetriebe aus dem Dachdeckerhandwerk sind dafür zugelassen."



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Hinweis Herr Harry Bähren (Tel.: 02166 125561)">Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Harry Bähren (Tel.: 02166 125561), verantwortlich.

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