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Grundbuchbesicherte Kapitalanlagen bieten Kapitalschutz


Von Dr. Werner Financial Service AG

Grundschuldbesicherte Anlegergelder mit Mieterträgen aus Wohnimmobilien bieten Kapitalschutz und Werterhalt

Grundschuldbesicherte Darlehen von Anlegern sind gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz ( KWG ) erlaubnisfrei am Kapitalmarkt ohne Volumenbegrenzung platzierbar, sofern der Rückzahlungsanspruch des Anlegers in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird. Dies ist bei der Besicherung der Darlehen mit Grundschuldbriefen, die als Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen gelten, der Fall ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Es gibt Ertragsschutz und gewährleistet Kapitalstabilität.
Thumb Kapitalgeber, deren Zinsen bzw.Renditen aus Wohnimmobilien mit angemessenen Mieten generiert werden und deren Kapitaleinlagen durch Grundschulden besichert sind - so Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ), können nachhaltige Kapitalanlagen ihr eigen nennen. Auf diese Weise werden die laufenden Zinserträge bestmöglich gewährleistet und das in deutsche Wohnungs-Immobilien eingelegte Kapital in seinem Wert durch Grundbucheintragung abgesichert. Weder der amtierende Notar noch das Unternehmen haben bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger und bei der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens Zurückweisungsrechte. Der Anleger kann also stets selbst und autonom seine Rechte unmittelbar und unverzüglich wahrnehmen und muss seinen Ansprüchen bei dem Anlageunternehmen nicht hinterherlaufen. Er kann sofort seine Anlegerrechte in der Zwangsvollstreckung durchsetzen und braucht nicht in teuren, nervenaufreibenden und zeitraubenden Anlegerschutz-Prozessen um die Rückführung seines Kapitals kämpfen. Der Anleger braucht keine Beweisnöte und keine langwierigen Streitereien befürchten. Einige Unternehmen bieten sogar einen abgesicherten Wertsteigerungsschutz. Im Übrigen ist bekannt, dass Immobilienwerte bei guten Vermietungslagen stetig steigen. Der Werterhalt des Kapitals ( = Wertstabilität des Anlegerkapitals ) ist also nach menschlichem Ermessen gegeben.

Selbst wenn das Anlageunternehmen in die Insolvenz ginge, wäre der Anleger unabhängig von dieser Zahlungsunfähigkeit noch durch die Grundschuldeintragung im Grundbuch abgesichert. Ein potentieller Anleger kann also auf seine Frage: "Ja, wie sicher ist denn mein Geld ?" bestmögliche und überzeugende Antworten bekommen.

Der Beteiligungsanlagen-Konzeptionär Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) hat in den vergangenen Jahren für zahlreiche Unternehmen dieses grundschuldbesicherte Anlagenmodell erarbeitet und/oder begleitet diese am Kapitalmarkt. Es wird für alle Beteiligten am Anlagemarkt mit Erfolg umgesetzt: So haben die von Dr. Horst Werner betreuten Unternehmen Bohrerhof GmbH ( bohrerhof.de ), die RIVAG-Unternehmensgruppe ( rivag-sachwerte.de/ ), die Paulus Wohnbau GmbH ( paulus-wohnbau.de ), die WBG Immopark-Haar e.G. ( immopark-haar.com ), die Immo-Pro-Invest GmbH ( immo-pro-invest.com ) und viele weitere Unternehmen ( siehe unser Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de ) entsprechende grundbuchbesicherte Kapitalanlagen im Angebot. Kontakt
Dr. Werner Financial Service AG
Horst Werner
Fliederweg 14
37079 Göttingen
0551 99964240
0551 20549217
dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de
http://www.finanzierung-ohne-bank.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Horst Werner (Tel.: 0551 99964240), verantwortlich.

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