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Ganz Polen seit 2018 EINE Sonderwirtschaftszone


Von DAMA Projektmanagement Mittel- und Osteuropa

Investieren in Polen

Das am 30. Juni 2018 in Kraft getretene polnische Gesetz über die Förderung neuer Investitionen hat bis jetzt noch nicht viel verändert und zu keinen neuen relevanten Investitionen beigetragen. Vermutlich braucht es ein wenig mehr Zeit, um die Stimulierung des Wachstums von Privatinvestitionen durchzusetzen. Die bisherigen 14 Sonderwirtschaftszonen (SWZ), die eine Fläche von nur 0,08 % des Landes eingenommen haben, bleiben bis 2026 erhalten, dies bezieht sich auch auf alle Vergünstigungen, die dort vergeben wurden.

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Durch das neue Gesetz ist jetzt Polen zu 100 % eine Sonderwirtschaftszone, dies bedeutet keine territoriale Einschränkung für künftige Investitionen. Damit kann jedes Unternehmen von dem Ort aus agieren, der für ihn am günstigsten ist, ohne in eine SWZ umziehen zu müssen und somit in die Gunst von Erleichterungen zu kommen. Die neuen Förderinstrumente gelten jedoch nur für neue Investitionen und sind an ein paar Bedingungen geknüpft. Zudem sind sie nicht in allen Woiwodschaften gleich; wenig entwickelte Regionen bieten größere (Förder-) Möglichkeiten. 

Zu den Erleichterungen bei neuen Investitionen gehören u.a. Steuererleichterungen, die für 10, 12 oder 15 Jahre gelten sollen. Eine besondere Förderung kommt auch Firmen zugute, die insbesondere im Bereich F+E, Wissenstransfer, Beschäftigung, Clusterentwicklung, zusätzliche Leistungen für Arbeitnehmer etc. tätig sind. Damit sollen Innovationen und ein verstärktes Investment in Forschung und Entwicklung angekurbelt werden – Bereiche, die bisher in Polen eher vernachlässigt wurden. 

 

Die Steuererleichterungen gelten für neue Investitionen, die gemäß der Europäischen Kommission die Schaffung eines neuen Produktionsbetriebes oder Reinvestitionen betreffen, 

insbesondere für solche Vorhaben, die Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der regionalen Wirtschaft und dementsprechend auf die wirtschaftliche Entwicklung Polens nehmen. 

Dies bezieht sich auf Investitionen, die sowohl die sog. quantitativen Kriterien (Investitionsvolumen) als auch qualitative Faktoren erfüllen.

 

Die neuen Vorschriften beinhalten u.a.:

·     Steuerbefreiungen im ganz Land für einen begrenzten Zeitraum;

·     Klare quantitative Kriterien und gesetzlich festgelegte qualitative Kriterien, die auf die Bedingungen eines bestimmten Standorts zugeschnitten sind;

·     Quantitative Kriterien, abhängig von der Arbeitslosenquote im Landkreis und der Größe des Unternehmens;

·     Qualitative Kriterien: bezogen insbesondere auf Projekte, die z.B. Wissenstransfer, Durchführung von F&E-Aktivitäten, Entwicklung von Clustern sowie die Sicherstellung günstiger Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter beinhalten;

·     Vorzugsbedingungen für Investitionen in schwach entwickelten Gebieten (z.B. Ostpolen);

·     Investitionen, die auf Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe zugeschnitten sind;

·     zeitlich verkürzte Entscheidungsfindung über Fördermaßnahmen.

 

 

Projektziel:

 

Erhöhung von Privatinvestitionen, die u.a. Folgendes begünstigen sollen:

1. Entwicklung innovativer Wirtschaftsbereiche,

2. Schaffung neuer stabiler Arbeitsplätze für hochqualifizierte Mitarbeiter,

3. Entwicklung neuer technischer und technologischer Lösungen und deren Einsatz in der Wirtschaft,

4. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Industrieprodukten und erbrachten Dienstleistungen,

5. Exportentwicklung,

6. schrittweise Beseitigung regionaler Unterscheide.

 

Die Investition muss nicht nur das quantitative Kriterium (angemessene Höhe der Investitionsausgaben), sondern auch zahlreiche qualitative Kriterien erfüllen. Unterstützt werden Projekte von höchster Qualität, die sich auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes auswirken.

 

Es ist nicht alles Gold was glänzt

 

Neben all der Euphorie: Einige der bisherigen Sonderwirtschaftszonen bewerten sorgfältig die im letzten Jahr eingeführten Änderungen. Für sie ist die Gesetzänderung besonders bitter – deren Einflussbereich wird eingeschränkt, da anstelle der früher wenigen Investitionsgebiete jetzt viel mehr Gemeinden zum Zuge kommen (können).

Einige andere schätzen das Jahr 2019 als besonders schwierig ein, da die bisherigen (Förder)Gebiete nicht mehr so intensiv nachgefragt sind wie dies noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes der Fall war. Das liegt vor allem an der Koppelung der minimalen Investitionssumme an die Arbeitslosenquote an dem Ort, an dem die neue Investition getätigt werden soll: Je höher die Arbeitslosigkeit, desto niedriger die minimale Investitionssumme und umgekehrt. So müssen – gerade in den Gebieten, die insgesamt von einer niedrigeren Arbeitslosigkeit betroffen sind, größere Investitionssummen getätigt werden, um in den Genuss von Erleichterungen zu kommen. Vor diesem Hintergrund wachsen die Bemühungen polnischer Regionen, Städte und Gemeinden um ausländische Investoren. 

 

Insbesondere die östlichen Gebiete Polens, die eine schwach entwickelte Struktur haben, buhlen um ausländisches Geld. Angesichts des Fachkräftemangels und der enormen Konkurrenz in Warschau und Umgebung sowie in Westpolen wäre eine Investition in den östlichen Gebieten zu überlegen. Nicht zuletzt, da dort neben Steuererleichterungen auch andere Fördergelder für ansässige Firmen winken. Zudem herrscht dort auch eine höhere Arbeitslosigkeit, qualifizierte Kräfte könnten auch aus der Ukraine gewonnen werden (der Zuzug von ukrainischen Arbeitskräften nach Polen hält seit einigen Jahren an), die Grundstücke sind günstiger und die Verwaltungen besonders um neue Investoren bemüht. Nicht zuletzt kann sich auch die Nähe zu Weißrussland und/oder der Ukraine bzw. den baltischen Staaten auf weitere Expansion auswirken. 

 

 

©Daria Mak-Walther, DAMA Projektmanagement Mittel- und Osteuropa (www.dama-moe.de).  Die Autorin erstellt Marktanalysen sowie Expansionsstrategien und begleitet (als Projektmanagerin, -koordinatorin, Interim Manager, Business Development Manager) deutsche/ausländische Investoren nach Polen (auch Russland/GUS) und unterstützt sie step-by-step bei ihrem Engagement vor Ort. 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Daria Mak-Walther (Tel.: +40 (0) 160 94446619), verantwortlich.

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