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Moderne Zeiterfassung nach dem EuGH-Urteil


Von ELV Elektronik AG

So gehen Überstunden nicht mehr unter

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (C-55/18) war ein Weckruf. Der EuGH hat die EU-Mietgliedstaaten aufgefordert, Systeme zur Zeiterfassung für Mitarbeiter einzurichten.

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (C-55/18) war für Arbeitergeber und -nehmer gleichermaßen ein Weckruf. Der EuGH hat die EU-Mietgliedstaaten unmissverständlich aufgefordert, Systeme einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen werden kann. Wir erklären noch einmal, was dies für alle Beteiligten bedeutet und dass es allenfalls fünf VOR zwölf ist.

 

Arbeitszeitgesetz immerhin 25 Jahre alt

Zunächst einmal macht ein Blick auf die gesetzliche Grundlage klar, dass hier der Gesetzgeber tätig werden muss(te). Denn unser Arbeitszeitgesetz stammt aus dem Jahre 1994. Wer sich die Mühe macht und daran zurückdenkt, ahnt die Unzulänglichkeit dieser Paragraphen: Die Mobilfunknetze damals hießen D1 und D2, das Verschicken einer SMS war noch nicht erfunden, Google und Yahoo gab es längst noch nicht und ein PC war üblicherweise NICHT mit dem Internet verbunden – zumal die Zahl der kommerziellen Internetnutzer gerade erst die der wissenschaftlichen Nutzer überstiegen hatte. Also: Angesichts der rasanten Entwicklung unserer digitalen Technik im letzten Vierteljahrhundert erscheint die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes unerlässlich.

 

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Auf der einen Seite wird von vielen die Meinung vertreten, dass sich angesichts der jetzigen Erfassungspflicht von Überstunden nicht viel ändern wird. Nur: Wahrscheinlich kommen nur wenige Unternehmen dieser Notwendigkeit nach. Auf der anderen Seite  wird die rechtlich bindende Erfassung von Arbeitszeiten als Stärkung der Arbeitnehmer und ihrem Schutz vor unerfassten Überstunden begrüßt. In Zukunft werden Angestellte und Arbeiter verbindlich nachweisen können, ob und wie viel sie über das festgelegte Pensum gearbeitet haben – und dafür in welcher Form auch immer vergütet werden.

 

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Hier kann man eindeutig sagen, dass das EuGH-Urteil eine Chance für alle Arbeitgeber ist, Transparenz zu schaffen. Wer will – und dies auch schon vorher so praktiziert hat – kann sich und seinen Mitarbeitern ermöglichen, jede zu viel (oder zu wenig) geleistete Arbeitsstunde zu erfassen. Das bedeutet Klarheit und Gleichbehandlung für alle. Die aktuelle Diskussion kann getrost als Denkanstoß gesehen werden, sich mit dem Angebot und den neuen technischen Möglichkeiten moderner Zeiterfassung zu beschäftigen. Denn: Die Modernisierung oder Umstellung auf ein digitales System ist bei weitem mit weniger Aufwand und Kosten verbunden, als die meisten denken.

 

Wer profitiert – und wie?

Bei Lichte betrachtet – und wenn man den unangebrachten Verweis auf die „gute“ alte Stechuhr endlich außen vor lässt – gibt es nur Gewinner. Denn eine transparente Zeiterfassung ist, wie beschrieben, nicht nur ein Muss für eine gerechte Arbeitswelt, sondern auch ein Muss für die moderne Arbeitswelt. Seit der Einführung des aktuellen Arbeitszeitgesetzes hat sich in Sachen Home Office, flexible Arbeitszeiten und Familienmodelle unglaublich viel verändert. Arbeitergeber haben die Möglichkeit, sich von „schwarzen Schafen“ abzugrenzen und können legale Arbeitszeiten (und die Vergütung von Mehrarbeit) garantieren. Arbeitnehmer profitieren von der Sicherheit, dass die Zeiten ihrer (zusätzlich geleisteten) Arbeit fair dokumentiert werden. Außerdem: Mit modernen Zeiterfassungssystemen können Arbeitnehmer wo und wann auch immer für ihr Unternehmen tätig sein – und ihre Arbeitszeit bequem per App oder am Notebook eintragen.

 

Höchste Zeit für timemaster WEB

Arbeitgeber, die schon jetzt genau das umsetzen wollen, was die Zukunft ohnehin bringen wird, können mit timemaster WEB ein System installieren, das einfach, zuverlässig, modular erweiterbar und günstig ist. Ob Home Office, Außendienst, Teilzeit, Vollzeit oder Gleitzeitmodell – die Erfassung per Terminal mit Chip oder Karte, PC und App ermöglicht allen Mitarbeitern die transparente Eingabe ihrer Arbeitszeiten – sogar fünf nach zwölf.

 

Weitere Informationen: www.timemaster.de

 


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Jens Mettjes (Tel.: 0491/6008-460), verantwortlich.

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