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Geldwäsche ist in Deutschland besonders stark verankert – doch warum heben wir uns so sehr ab?


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

Nicht selten werden Immobilien von Privatpersonen in Bar bezahlt. Für Verkäufer ist es kurios und seltsam, einen Koffer mit einer derart hohen Summe an Bargeld anzunehmen. Dies ist in Deutschland jedoch absolut legal! Aufgrund dieser subtilen Zahlungsform wird nicht allzu selten ein Immobilienkauf mit Schwarzgeld getätigt.

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Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 8652 Fälle von Geldwäsche in Deutschland erfasst. Die Regierung hat nun einen neuen Gesetzentwurf verabschiedet, der sich an den EU Richtlinien orientiert und bereits in vielen anderen EU Mitgliedsländern in Kraft getreten ist. Dieser Entwurf schlägt eine stärkere Kontrolle von Geschäftsprozessen bei Immobilienmaklern, Edelmetallhändlern, Kunsthändlern und Auktionshaustransaktionen vor.

Ziel sei die systematische Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Dies bildet ein zentrales Anliegen der Finanzmarktpolitik der Bundesregierung.

Dies geschieht durch eine angepasste Meldepflicht für Makler und Notare. So sollen Mieten, welche den Betrag von 10 000 Euro überschreiten, einer Meldepflicht unterliegen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Geldwäsche erkannt und schließlich bestraft wird. Auch bei Edelmetallhändlern wird die Meldegrenze von 10 000 auf 2000 Euro reduziert.

Mit dem neuen Gesetzentwurf schafft die Bundesregierung eine starke Annäherung an den vorgeschriebenen EU Standard, welcher bereits von vielen EU Mitgliedsstaaten. Dies fördert im Allgemeinen die Transparenz, da die Öffentlichkeit Einblicke in die dazugehörigen Register haben sollen. Dieses Register soll verhindern, dass sich die wirklichen Eigentümer von Unternehmen hinter Strohmännern verstecken können.

Bislang werden diese Gewerberegister bei den jeweiligen Kommunen geführt. Eine Ausweitung auf ein bundesweites Unternehmensregister scheint reell und sinnvoll zu sein, um der Geldwäsche auf lange Sicht ein Ende zu setzen.

Insbesondere das das im Geldwäschegesetzt verankerte Transparenzregister besagt, dass seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlichen Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften einzutragen sind.

Dieser neue Gesetzentwurf bildet gute Perspektiven für Softwarehersteller wie die EDV Ermtraud GmbH mit Ihren Produkten rund um das Thema Gewerbeanzeigen.



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