Thomas Cook – keine vollständige Rückzahlung für ausgebliebene Flüge und Hotels
Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)
Viele der Reisegäste, die im vergangenen Monat eine Reise über den Reisebetreiber Thomas-Cook abgeschlossen und angetreten haben, standen vor gecancelten Flügen und Hotels. Der Urlaub war fürs nächste geplatzt und die Angst um Nichterstattung und ausbleibenden Schadensersatz machte sich unter den Fluggästen breit. Eine Übernachtung im Flughafen beziehungsweise am Hotelschalter war nicht auszuschließen und betraf eine hohe Anzahl an Reisenden.
Laut offiziellen Informationen sei Thomas Cook lediglich mit 110 Millionen Euro abgesichert gewesen, was bei Langem nicht reicht, um die entstandenen Schäden zu begleichen und die Urlauber das Geld zu erstatten.
Drei deutsche Thomas-Cook-Gesellschaften waren gezwungen letzte Woche einen Insolvenzantrag zu stellen und alle Reisen bis zum 31. Oktober zu stoppen.
Betroffen sind die Reisenden, die Ihren Urlaub noch vor dem Insolvenzantrag angetreten sind. Für diese müssten zunächst die Hotelrechnungen und Rückflüge bezahlt werden.
Durch die Pleite des britischen Reisekonzerns sind zusätzlich auch die Tochterfirmen Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reise in Insolvenz geraten.
Ob alle Kunden den vollständigen Betrag erstattet bekommen bleibt abzuwarten.
Kommentare
Pressemitteilungstext: 160 Wörter, 1286 Zeichen. Artikel reklamieren
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!