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Rückkehr der Meisterpflicht: 12 Handwerksberufe unterliegen schon bald wieder der Meisterpflicht!


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

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Für 53 Handwerksberufe wurde 2003 die Meisterpflicht zur Ausübung Ihres Berufs aufgehoben, um für einen leichteren Einstieg in den Beruf und mehr Möglichkeiten zu sorgen. Dieser Gedanke wird nun voraussichtlich in nächster Zeit wieder, zumindest teilweise, revidiert.

 

 

 

 

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für die Wiedereinführung der Meisterpflicht für 12 Handwerksberufen angefertigt.

Für folgende Handwerksberufe soll bald wieder eine Meisterpflicht gelten:

-          Fliesenleger

-          Plattenleger

-          Mosaikleger

-          Betonstein- und Terrazohersteller

-          Estrichleger

-          Behälter- und Apparatebauer

-          Parkettleger

-          Rollladentechniker

-          Sonnenschutztechniker

-          Drechsler und Holzspielzeugmacher

-          Böttcher

-          Raumausstatter

-          Glasveredler

-          Orgel- und Harmonium Bauer

-          Schilder- und Lichtreklamehersteller

 

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks spricht sich für die anstehenden Änderungen aus und bezeichnet den Gesetzentwurf als „richtigen und notwendigen Akzent für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk.“

Der Meistertitel steht seit jeher für eine Qualitätssicherung der Leistung und für einen qualifizierten Umgang mit Herausforderungen, die sich Handwerker oft stellen müssen. Meister dienen zugleich als Autoritätsperson und Vorbild für anstrebende Auszubildende. Gleichzeitig bietet der Meistertitel auch viele Karrieremöglichkeiten und eröffnet viele Weiterbildungschancen.

Minister Peter Altmaier bezeichnet die Meisterpflicht als einen ersten guten Schritt zur Wiederherstellung der verloren gegangenen Attraktivität für Auszubildende, denn jedes Jahr bleiben viele Stellen im Handwerk trotz steigender Auftragslage unbesetzt.

Kritiker bezweifeln, dass die Einführung der Meisterpflicht das Berufsfeld wiederaufleben lassen kann. Probleme seien vielmehr verstärkt in den Arbeitsbedingungen und den Gehaltsmöglichkeiten wiederzufinden. Auch die Kosten, welche für den Titel anfallen, schrecken viele Handwerker ab. Hinzukommt, dass viele Unternehmen aus finanziellen Gründen keine große Anzahl an Meisterstellen anbieten können.

Es bleibt abzuwarten, wann die Gesetzesänderung in Kraft tritt und welche Auswirkungen diese mit sich zieht.

 



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