Mit dem Anbruch des neuen Jahrzehnts ändern sich einige Regelungen und Gesetze. Im diesem Artikel haben wir die wichtigsten Zahlen für Sie zusammengefasst.
Der Mindestlohn steigt auf 9,35 € pro Stunde.
Für Auszubildende gilt in Zukunft die Mindestausbildungsvergütung. Diese beträgt für das 1. Lehrjahr 515 € monatlich.
Der Grundfreibetrag steigt auf 9.408 Euro, sowie auch der steuerliche Kinderfreibetrag auf 7.812 € steigt.
Die Ökostromumlage (EEG-Umlage) steigt auf 6,756 Cent je Kilowattstunde.
Der Beitrag der Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,4 %.
Arbeitslosengeld II steigt auf 432 € monatlich.
Angehörige von Pflegebedürftigen sind von Unterhaltszahlungen befreit, sofern ihr Brutto-Jahreseinkommen 100.000 € nicht übersteigt.
Betriebsrentner/-innen zahlen künftig nur noch den Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung, der über dem Freibetrag von 159 € liegt.
Sprechzeiten von Arztpraxen erhöhen sich auf mindestens 25 Stunden wöchentlich. Außerdem wird nun bundesweit die einheitliche Notdienstnummer 116 117 eingeführt.
Der Mehrwertssteuersatz auf Bahnfahrkarten sinkt von 19 % auf 7 %.
Für energetische Sanierungsmaßnahmen am eigenen Wohnhaus erhalten Eigentümer eine Erstattung von 20 % der Kosten aus der Staatskasse.
Die Anschaffung rein elektrisch betriebener Nutzfahrzeuge wird mit einer Sonderabschreibung (zusätzlich zur regulären Abschreibung) von 50 % im Jahr attraktiver gestaltet.
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