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Seit 2020 gelten höhere Mindestlöhne für die Branche der Gebäudereinigung. Die gestiegene Vergütung geht mit der dritten Stufe der vereinbarten Maßnahmen von Bundesinnungsverband Gebäudereiniger Handwerks (BIV) und IG BAU einher.

Alle Lohngruppen erhalten nun mehr Geld. So ist der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 im Westen um 0,24€ und im Osten um 0,50€ gestiegen. In der Lohngruppe 6 (Fassaden- und Glasreinigung) wurde der Mindestlohn um 0,28€ im Westen und um 0,67€ im Osten angehoben. Auch die Ausbildungsvergütung ist in allen Lehrjahren gestiegen.

 

Eine Besonderheit und äußerst erfreuliche Nachricht ist, dass zum Dezember 2020 die Mindestlöhne in der Gebäudereinigung auf ein bundesweit einheitliches Niveau angeglichen werden. Damit zählt das Handwerk der Gebäudereiniger zu den ersten Branchen die allgemeines Lohnniveau haben - unabhängig von Ost und West. Angestellte in der Gebäudereinigungsbranche verdienen im Schnitt mehr, der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt mit 9,35 um rund 15 Prozent unter dem Niveau in der Gebäudereinigung. Informieren Sie sich hier über unsere aktuellen Stellenausschreibungen.



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