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Der Schulbetrieb nach den Sommerferien - Corona führt zu Maskenpflicht in vereinzelten Bundesländern


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

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Für die Schüler und Lehrer setzt der Schulbetrieb in wenigen Wochen fort. Weiterhin gilt die Herausforderung des Umgangs mit der Corona-Pandemie. Richtlinien zum Umgang weichen von Bundesland zu Bundesland ab und richten sich nach der Entscheidung der Länder.

Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und NRW führen zum Schulstart eine Maskenpflicht für den Unterricht ein. Es wird erwartet, dass viele der anderen Bundesländer folgen.

Vor den Sommerferien war bislang zwar das Tragen einer Maske beim betreten des Schulgebäudes pflicht, jedoch durfte diese in den Klassenzimmern wieder währende des Unterrichts abgelegt werden. Dies soll sich nun ändern.

Die Urlaubssaison hat die Reproduktionszahl des Virus wieder stark erhöht. Viele Kinder und Lehrer kommen aus dem Urlaub und müssen sich zunächst einer Zwangsquarantäne von zwei Wochen unterziehen, sollten diese in einem vom Bund als Risikoland eingestuften Urlaubsziel heimkehren. Die Angst vor einer zweiten Coronawelle und einem regionalen Lockdown wächst. Dieser wäre für die Wirtschaft und das öffentliche Leben eine Maßnahme mit immensen und nur schwer zu verkraftenden Konsequenzen.

Zum derzeitigen Stand sieht Hamburg die verschärften Hygieneregeln bei Grundschulen noch nicht vor.

NRW besteht auf das Tragen einer Maske im Grundschulgebäude, ein Tragen der Maske während des Grundschulunterrichts ist nicht erforderlich. Diese Regeln gelten vorerst bis zum 31. August. Die Sommerferien enden in NRW am 11. August.

Die Bundesregierung begrüßt die verschärften Sicherheitsmaßnahmen und geht davon aus, dass die Länder ihrer Verantwortung nachkommen und ihrer Zuständigkeit notwendige und geeignete Konzepte vorlegen und die Schulen bei deren Umsetzung zu unterstützen.

In den nächsten Tagen wird sich herausstellen, wie die restlichen Bundesländer mit der Herausforderung umgehen.



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