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Darlehen für ältere Darlehensnehmer ab 60 Jahre - Tel. 0421-83673100


Von Allianz Bremen - Hauptvertretung Jens Schmidt

Ohne Gesundheitsfragen, auf Wunsch sogar zu Lebzeiten tilgungsfrei

Wer über 60 Jahre alt ist, hat bei seiner Hausbank in der Regel kaum noch Chance auf einen langfristigen Kredit. Mit der neuen BestAger-Finanzierung der Allianz können Sie sich sogar für eine tilgungsfreie Rückzahlung entscheiden. Das bedeutet, dass Sie als Darlehensnehmer während der Laufzeit nur die anfallenden Zinsen bezahlen.

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Darlehen für Rentner und über 60-jährige – das ist bei den meisten Kreditinstituten schwierig bis unmöglich. Jens Schmidt, Versicherungsfachmann (IHK) und Bankkaufmann (IHK), vermittelt mit seiner Hauptvertretung der Allianz Menschen über 60 Jahre (also auch 70-, 80- und 90-jährigen) langfristige Darlehen. Bei der Beantragung des Darlehens werden keine Gesundheitsfragen gestellt.

Wer über 60 Jahre alt ist, hat bei seiner Bank oder Sparkasse in der Regel kaum noch Chance auf ein langfristiges Darlehen. Die wenigsten Kreditinstitute bieten Senioren die Möglichkeit einer Darlehensaufnahme. Mit der BestAger-Finanzierung kann sich der Darlehensnehmer sogar für eine Rückzahlung ohne laufende Tilgung entscheiden!

 

Zum Verständnis: Die Tilgung ist der Teil, der auf die effektive Rückzahlung des Kreditbetrages einzahlt. Die Tilgungshöhe kann zwischen 0% und 10% gewählt werden. Wählt der Darlehensnehmer keine Tilgung, zahlt er mit seiner monatlichen Rate nur die laufenden Zinsen.

Sollte der Darlehensnehmer während der Laufzeit pflegebedürftig werden (hier gilt die Feststellung eines Pflegegrades von mindestens Pflegegrad 1), kann eine vorher vereinbarte Tilgung auf 0% reduziert werden.

Voraussetzung zur Darlehensgewährung ist, dass der Darlehensnehmer eine selbstgenutzte und lastenfreie Immobilien in Deutschland besitzt. Lastenfrei bedeutet dabei, dass die Wohnung oder das Haus vor der Beantragung des BestAger-Darlehens abbezahlt sein muss. Ein laufender Konsumentenkredit, der nicht ins Grundbuch eingetragen ist, spielt dabei keine Rolle, wenn die finanziellen Mittel des Darlehensnehmers ausreichen.

 

Bei Eheleuten oder nicht verheirateten Darlehensnehmern als Paar muss nur ein Darlehensnehmer wenigstens 60 Jahre alt sein. Sind die Darlehensnehmer verheiratet, muss jeder mindestens 700 EUR an Renteneinkünften nachweisen, bei unverheirateten Paaren sollten es 1000 EUR pro Person sein.

Rechnerisch kann hier auch eine zu erwartende Witwer- oder Witwenrente berücksichtigt werden. So ist sichergestellt, dass in der Zeit des Rentenbezugs genug Geld für die eigene Lebenshaltung vorhanden ist.

 

Wie wird das Darlehen getilgt? Wie erhält die Allianz ihr Geld zurück? Verstirbt einer der im Objekt lebenden Darlehensnehmer, kann das Darlehen durch den hinterbliebenen Darlehensnehmer oder durch die Erben vorzeitig entschädigungslos zurückbezahlt werden. Ein Vorteil ist, dass hier keine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (auch Vorfälligkeitszinsen genannt) berechnet wird. Mit der Rückzahlung des offenen Kreditbetrages ist das Darlehen in diesem Fall erledigt.

Alternativ ist auch eine Fortführung der Finanzierung möglich, was bedeutet, dass die Erben in ihrer Entscheidung frei sind, die Immobilie zu übernehmen oder zu verkaufen. Dieses Recht wird auch so im Darlehensvertrag zugesichert.

 

Die maximale Darlehenshöhe beträgt 40% das aktuellen Marktwertes der Immobilie. Für Besitzer einer Immobilie, die heute 400.000 EUR wert ist, würde der Darlehensnehmer bis zu 160.000 EUR ausgezahlt bekommen. Die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie ist dabei für den Interessenten kostenlos und verpflichtet ihn nicht zum Abschluss des Darlehensvertrags.

 

Das Darlehen kann zur Renovierung oder zum altersgerechten Umbau der eigenen Immobilie, zur Unterstützung der Kinder oder zur Erfüllung eines langgehegten Traums - zum Beispiel für eine Weltreise oder ein Wohnmobil - genutzt werden.

Auch eine Pflegevorsorge bei der Allianz kann ein Modell zur Verwendung der finanziellen Mittel sein. Mit der Allianz Pflegerente gegen Einmalbeitrag sorgt der Darlehensnehmer für seine finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall vor. Gleichzeitig sichert er sein Eigentum an der Immobilie, um sie in Zukunft den Kindern, Enkelkindern oder anderen lieben Mitmenschen vererben zu können.

Das BestAger-Darlehen garantiert attraktive Zins-Konditionen bei niedrigen Raten. Für die Beantragung gibt es keine maximale Altersbeschränkung und keine gesundheitlichen Voraussetzungen. Darlehensgeber ist die Allianz Lebensversicherungs-AG. Das Angebot ist zunächst bis Ende 2020 befristet.

Ansprechpartner für Ihre Anfragen (bundesweit):

Hauptvertretung der Allianz
Jens Schmidt
Tel. 0421 - 83 67 31 00
E-Mail: jens.schmidt@allianz.de
Internet: www.allianz-jens-schmidt.de

Anschrift:
Alfred-Faust-Str. 17 C
28277 Bremen



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Jens Schmidt (Tel.: 0421-83673100), verantwortlich.

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