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Hohe Anforderungen an Waren- und Rohstofftransport in Deutschland


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Transporte erfolgen überwiegend im öffentlichen Raum, beispielsweise in der Luft, über Land oder auf dem Wasser. Spediteure tragen eine große Verantwortung. Sie müssen zum einen in ihrem eigenen Interesse sicherstellen, dass Waren und Rohstoffe sicher am Ziel ankommen. Zum anderen sind Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden zu vermeiden. Das geltende Gesetz und Recht stellt hohe Anforderungen an Transportunternehmen.

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Vier wichtige deutsche Rechtsgrundlagen

Betreffend das Transportwesen gibt es zahlreiche Bestimmungen, Gesetze, Richtlinien und Verordnungen. Nicht alle gelten speziell für die Transportsicherung, jedoch kommen Auszüge für einzelne Teilbereiche zur Anwendung. Diese müssen gleichfalls in ihrer jeweiligen Fassung berücksichtigt werden. Die Verantwortlichen eines Speditionsunternehmens sollten sich jederzeit über die Rechtsgrundlagen auf dem Laufenden halten. Nur mit Know-how ist es möglich, Pflichtverletzungen auszuschließen.

 

Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
Das GGBefG gehört zu den deutschlandweit geltenden Bundesgesetzen. Es wurde im Jahr 1975 verabschiedet. Dort finden sich Bestimmungen über das Aus- und Verpacken des Transportguts beim Be- sowie Entladen und über den Transport selbst.

 

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
Seit Mitte der 1950-er Jahre regelt die GGVSee den innerländischen und internationalen Gefahrenguttransport. Die diesbezüglichen Vorschriften erstrecken sich nicht nur auf die See, sondern auch auf Binnengewässer, Schienen und Straßen.

 

Allgemeines Gefahrgutrecht
Es stellt die übergeordnete Rechtsgrundlage der GGVSee dar und findet für alle Gefahrengutbeförderungen national und international Anwendung.

 

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
Gleichfalls als ein Bundesgesetz gilt seit dem Jahr 2004 das ProdSG. Es löste das frühere Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, abgekürzt: GPSG, ab. Das ProdSG beinhaltet die Sicherheitsanforderungen von Produkten für den Endverbraucher und von Arbeitsmitteln.

 

Verantwortung von Fahrzeugführern und Verladern

Die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für einen Transport umfasst sowohl das Verladen als auch das Transportieren. Die beiden Bereiche gehen teilweise fließend ineinander über. Werden sie nicht von einem, sondern verschiedenen Betrieben ausgeführt, entstehen automatisch Schnittstellen. Geschieht etwas, kommt es häufig zu Streitfragen über Schuld und Unschuld in den beteiligten Unternehmen. Deshalb ist es wichtig, dass sämtliche Vorschriften eingehalten werden.

 

Fahrzeugführer sind in der Pflicht, einen risikofreien Transport zu gewährleisten und sich von der sicheren Beladung selbst zu überzeugen. Sie müssen darauf achten, dass das Transportgut optimal verpackt und geschützt ist. Vor allem Speditionsbetriebe, die sensible Waren wie Elektrogeräte sowie Glas- und Porzellanprodukte befördern, sollten ihre Fahrzeuge mit passender Schwingungsdämpfung für den Transport ausstatten. Sie schützen vor Stößen, Vibrationen sowie Schocks, die unterwegs nicht ausgeschlossen sind.

 

Ist das Transportgut beförderungssicher verstaut, gilt der Beladevorgang als beendet. Hier liegt die Schnittstelle für die Sicherheit. Damit es nicht zwischen den Verantwortlichen zu Unstimmigkeiten bei einem Schadensfall kommt, ist die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für den Transport wichtig. Die Hauptverantwortung trägt das Unternehmen bzw. die Person, die das Fahrzeug beladen hat. Mehr der Verlader als der Fahrzeugführer sollte über entsprechende Rechtskenntnisse verfügen.

 

 

Spezielle Anforderungen an den Lebensmitteltransport
Die Herausforderung an die Logistik für den Transport von Lebensmitteln ist groß. Konsumenten erwarten frische Produkte mit einer langen Haltbarkeit. Bevor sie in der Kühlung eines Supermarktes stehen, haben sie oft einen langen Weg hinter sich. Dies gilt unter anderem für Milch.

Sie wird zunächst beim Bauern abgeholt – hierfür wird ein gesondertes Fahrzeug benötigt. Dieses und die entsprechende Zusatzausstattung wie Schläuche müssen gewährleisten, dass die Flüssigkeit ohne jede Verunreinigung in den Milchtankwagen und von dort in die Molkerei gelangt.

Ist die jeweilige Weiterverarbeitung abgeschlossen, erfolgt der Weitertransport in speziellen Kühltransportern. Bei einer Umladung oder Kommissionierung muss streng darauf geachtet werden, dass keine Unterbrechung der Kühlkette vorkommt.

Die Temperaturen im Lkw-Inneren sind je nach Lebensmitteln individuell angepasst. Ist eine unterschiedlich starke Kühlung erforderlich, benötigen Transporteure sogenannte Doppelverdampfer. Zur Sicherung der Kühlkette und Erleichterung eines schnellen Be- und Entladens sollten Fahrzeuge mit Ladeboardwand vorgezogen werden.



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