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Governance für kooperative Produktentwicklung


Von mm1 Consulting & Management PartG

Innovation durch Kooperation - auch unter Wettbewerbern

Innovativ zu sein, ist für viele Unternehmen eine große Herausforderung. Insbesondere bei komplexen technologischen und IT-bezogenen Themen fehlt es oft am benötigten Know-how. Kooperationen für gemeinsame Entwicklung oder Vermarktung bieten dafür eine attraktive Lösung. Kooperationspartner in solchen Vorhaben sind jedoch meist nicht überschneidungsfrei am Markt aktiv. Wie die Unternehmensberatung mm1 aus Stuttgart ausführt, ist Kooperation hier häufig eine “KoopKurrenz“. Eine solche Situation der Zusammenarbeit von ansonsten konkurrierenden Unternehmen benötigt laut mm1 eine spezifische Organisationssteuerung. Diese orientiert sich im Ausgangspunkt an der Funktionsweise der Corporate Governance, nimmt jedoch die Kooperation in den Fokus.

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Umfängliche Governance – von Kooperationsparametern bis Fortentwicklung der Lösung

Unter dem Begriff "Governance" ist allgemein die Struktur von Führung, Kontrolle und Sicherheit zum Zwecke des Zusammenhalts einer Organisation gemeint. Diese Regeln bilden ein geschlossenes System und enthalten alle vertrauensschützenden organisatorischen Instrumente. Governance-Regeln wirken somit nach innen, also zu allen Organisationsbeteiligten, wie auch nach außen, also in Richtung potenzieller Geschäftspartner. Dabei erfüllt Governance keinen Selbstzweck – vielmehr geht es darum, organisatorische Prozesse zu steuern, um Vertrauen aufzubauen und aufrechtzuerhalten.
Am Anfang einer Governance für kooperative Produktentwicklung steht die Ermittlung der Kooperations-Parameter unter den Beteiligten. Die Klärung von Zielen, Zwecken und Umsetzungsmodi der Kooperation müssen hierbei beantwortet und in den konstitutiven Grundlagen als Organisationszweck verankert werden, z.B. in Form eines Memorandum of Understanding. Dieses Dokument sollte weiterhin Aufschluss über die folgenden Punkte geben:
• Art und Umfang von Mitgliedschaften, inkl. Mechanismen des Beitritts und Austritts
• Rechte, Pflichten und Privilegien der Beteiligten
• Zusammensetzung der jeweiligen Stimmrechte, basierend auf verschiedenen Parametern
• Abstimmungsmodus für Entscheidungen
• Festlegung, über welche Entscheidungen abzustimmen ist

Zur Entwicklung einer umfänglichen Governance für kooperative Produktentwicklung ist ein mehrstufiger Prozess, der hilft phasentypische Fragen entlang des Entwicklungsprozesses zu beantworten, nötig. mm1 hat drei Phasen identifiziert, die eine Governance dabei adressieren muss und folgende beispielhafte Fragestellungen:

Aufbau
Wie lassen sich Beistellungen der Partner und ihre Stimmrechte definieren?
Wie wird mit der Sicherung und Weiterentwicklung von geistigem Eigentum umgegangen?
Wie erfolgt die operative und organisatorische Umsetzung der Kooperation?

Etablierung
Wie werden Abstimmungsmechanismen und Partizipationsmöglichkeiten angepasst?
Gibt es zeitlich adaptierte Rahmenbedingungen, die Ein- und Austritt flexibel gestalten?
Wie kann die aktive Beteiligung für verschiedene Mitgliedsarten incentiviert werden?

Fortentwicklung
Ab wann werden Kontrollmechanismen und Schlichtungsorgane benötigt?
Wie können künftig Kernfunktionen und operative Flexibilität gewährleistet werden?
Wie kann der Austritt geregelt werden?


Klare Zusammenarbeitsregeln, um kooperativ erfolgreich zu sein

„Das von mm1 entwickelte KoopKurrenz-Modell für Governance hilft bei der Beantwortung der Fragestellung, wie kooperative Produktentwicklung betrieben werden kann und wie die kooperierenden Unternehmen zur effizienten Entscheidungsfindung kommen“, so Volker Scholz, Managing Partner bei mm1. Marc Lamhofer, Senior Consultant bei mm1, ergänzt: „Die Zusammenarbeit von Unternehmen zur Realisierung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle mittels KoopKurrenz ermöglicht schnellere Entwicklung, den effizienten Einsatz von Ressourcen sowie Synergie- und Netzwerkeffekte.“ Das alles auf Basis einer zieladäquaten Governance, die zugleich alle wesentlichen Elemente der Zusammenarbeit klar, nutzbringend und rechtssicher definiert.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Bianca Frömer (Tel.: +49 151 17 55 84 47), verantwortlich.

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