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Umsetzung der Kassensicherungsverordnung und § 146a AO mit Technischer Sicherheitseinrichtung auf Erfolgskurs


Von EDV Ermtraud GmbH

 

2020 liefen viele Verwaltungen zeitweilig mit stark reglementierten Bürgerverkehr. Dennoch blieb das rechtssichere Kassieren eine zentrale Aufgabe. Bislang haben die Finanzbehörden Kassenprüfungen aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. Die Pflicht zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung mit Technischer Sicherheitseinrichtung bis spätestens zum 31.3.2021 besteht aber weiterhin. Auch die kommunalen Zahlstellen mit ihren Kassensystemen – Bürgerbüros, Standesämter, Zulassungsbehörden, Tourismusbüro/Kultur etc. - sind davon betroffen, unabhängig von den angebotenen Zahlarten (bar, bargeldlos, Karten und Smartphone kontaktlos). Die Umsetzung gesetzeskonformer Lösungen für kommunaler Kassen mit TopCash 2 ist auf Erfolgskurs.

 

 

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 Der Gesetzgeber hat Regelungen zur Sicherung von Kassendaten gegen Manipulationen erlassen. Es ist grundsätzlich sicherzustellen, dass Kassentransaktionen, wie in der neuesten Generation TopCash 2 der EDV Ermtraud GmbH im digitalen Kassenbuch, in unveränderbarer Weise aufgezeichnet werden. Weiterhin hat das Bundesfinanzministerium einen Anwendererlass herausgegeben, demzufolge elektronische Kassensysteme über eine weiterreichende Absicherung verfügen müssen, die sich nach den Anforderungen des § 146a der Abgabenordnung richtet, präzisiert in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Umgesetzt ist dies in Form der zusätzlichen sog. Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die Prüfer des Finanzamtes im Rahmen der Fiskalisierung standardisiert prüfen werden.

  Trotz reduzierter Kapazitäten bei dynamischen Herausforderungen im Corona-Jahr haben die Anwender der EDV Ermtraud GmbH die notwendigen Maßnahmen zur Aufrüstung ihrer Kassen initiiert während der Kassensoftwareanbieter die entwicklungstechnische Umsetzung und intensive Systemtests vollzogen hat. TopCash 2 integriert die TSE-Hardware medienbruchfrei, so dass ein sog. TSE-Stick im Netzwerk performant für mehrere Kassenplätze genutzt werden kann. Die kostenintensive Kopplung einer TSE pro Einzelkasse, wie bei (Laden-)Registrierkassen verbreitet, wird effektiv umgangen.

 Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen haben bundesweit Aufträge zur Einführung der TSE sowohl für Ämter der Kernverwaltung als auch für besondere Einsatzbereiche (z.B. im Tourismus) oder Außenstellen erteilt, die fristgerecht, für alle Beteiligten ressourcenschonend abgeschlossen werden.

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Tobias Krumnow (Tel.: 02635/922412), verantwortlich.

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