Anlaufstelle für Gewerbean-, Um- und Abmeldungen sind die kommunalen Gewerbeämter. Diese sollen nun auch zur Registrierungspflicht auf Elster.de informieren.
Anlaufstelle für Gewerbean-, Um- und Abmeldungen sind die kommunalen Gewerbeämter. Gerade in der Pandemie-Zeit erfolgt der Verwaltungszugang zu den Ordnungsbehörden für gewerbetreibende Meldepflichtige digital, d.h. Gewerbeanzeigen gehen vielerorts als E-Mail, anderenorts medienbruchfrei online über das örtliche Webportal, z.B. über das Meldeverfahren der EDV Ermtraud GmbH, ein.
Nach der Gewerbeanmeldung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, eine Steuernummer für seine Tätigkeit zu beantragen. Die Finanzbehörden fordern nun teilweise die kommunalen Gewerbeämter dazu auf, den Gewerbetreibenden die entsprechenden Registrierungshinweise auszuhändigen. Das Gewerbeamt muss jedoch nicht zur Druckerei werden.
Nutzern des Online-Gewerbe-Meldedienstes GEVE 4-Online der EDV Ermtraud GmbH wird die Registrierung auf elster.de zum Abschluss ihrer Meldung angeboten. Das Gewerbeamt kommt seiner Informationspflicht ohne Zusatzaufwand nach, der Gewerbetreibende kann die Anmeldung auf dem Elster-Portal in einem Arbeitsgang via Internet erledigen.
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