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Die 5 Öffnungsschritte der Bundesregierung


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starke Koppelung der Öffnungsschritte an Inzidenzwerte

Coronabeschlüsse der Bund-Länder-Beratung vom 3. März 2021:

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1. Öffnungsschritt: Dieser erfolgte bereits am 1. März. Schulen, Friseure durften unter Richtlinien öffnen

2. Öffnungsschritt: (ab 8.3.) Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte, Fahr- und Flugschulen und andere körpernahen Dienstleistungsbetriebe werden geöffnet

3. Öffnungsschritt, wenn eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner erreicht wird :

- Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten

- kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich

4. Öffnungsschritt, wenn eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen bleibt:

- Öffnung von Außengastronomie

- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos

- kontakfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

5. Öffnungsschritt, wenn weiterhin eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen erreicht wird:

- Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Außenbereich

- Kontaktsport in Innenräumen

Über weitere Öffnungsschritte werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder am 22.03.2021 beraten.

 

Für mehr Informationen hier:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1

 

 

 

 

 


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