starke Koppelung der Öffnungsschritte an Inzidenzwerte
Coronabeschlüsse der Bund-Länder-Beratung vom 3. März 2021:
1. Öffnungsschritt: Dieser erfolgte bereits am 1. März. Schulen, Friseure durften unter Richtlinien öffnen
2. Öffnungsschritt: (ab 8.3.) Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte, Fahr- und Flugschulen und andere körpernahen Dienstleistungsbetriebe werden geöffnet
3. Öffnungsschritt, wenn eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner erreicht wird :
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
- kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich
4. Öffnungsschritt, wenn eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen bleibt:
- Öffnung von Außengastronomie
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
- kontakfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
5. Öffnungsschritt, wenn weiterhin eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen erreicht wird:
- Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Außenbereich
- Kontaktsport in Innenräumen
Über weitere Öffnungsschritte werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder am 22.03.2021 beraten.
Für mehr Informationen hier:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1
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