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Folgendes haben Bund und Länder beschlossen!


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

Lockdown bis zum 18. April verlängert

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1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden bis zum 18. April 2021 verlängert.

2. Die vereinbarte Notbremse für alle Öffnungsschritte sollen konsequent umgesetzt werden

3. In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100, werden weitere Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:

  - Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;

  - weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen;

  - Ausgangsbeschränkungen; 

  - verschärfte Kontaktbeschränkungen.

4. Mehrtägige, weitgehende Reduzierung alle Kontakte während der Ostertage

 - 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April 2021 werden zu Ruhetagen erklärt (Vom 1. bis 5. April Erweiterte Ruhezeit zu Ostern)

 - Private Zusammenkünfte sollen dabei auf maximal zwei Hausstände höchstens aber fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

 - Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.

 - Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen.

 - Etwaige mögliche Öffnungen anhand der Beschlüsse vom 3. März werden auf den 6. April verschoben.

5. Im Kitabereich werden die Beschäftigten baldmöglichst zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren getestet.

 - Durch diese Maßnahme wird zum einen ein besserer Infektionsschutz in Schulen und Kitas erreicht, zum anderen auch das Erkennen und die Untersuchung von Infektionsketten in der Gesamtbevölkerung unterstützt.

6. Arbeitgeber sollen das Arbeiten von zu Hause weiter ermöglichen

 - Falls dies nicht möglich ist, sollen regelmäßige Testangebote bestehen.

 - Die Tests sollen Beschäftigten mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.

 - Für die Unternehmen, die besonders schwer von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument entwickeln.

7. Alle Bürger sollen weiter auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland verzichten;

 - Wer aus Virusvariantengebieten kommt, muss eine Quarantäne von 14 Tagen einhalten;

 - Bund und Länder erwarten von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug

8. Bund und Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.

 

Klicken Sie hier, wenn Sie mehr erfahren wollen: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1879672/2854753dbc7549432db7f0bba94e8c0f/2021-03-22-mpk-data.pdf?download=1 

 



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