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Regierung beschließt Bundes-Notbremse


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

"Notbremse ist überfällig"

Das Bundeskabinett hat sich nun auf einheitliche Corona-Maßnahmen geeinigt. Ab einem Inzidenzwert von 100 soll eine nächtliche Ausgangssperre greifen. Ab einem Wert von 200 sollen Schulen wieder schließen.

 

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nach mehreren Thrombose-Fällen in den USA empfehlen US-Behörden Impfungen mit dem Vakzin vorerst auszusetzen.

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Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden einstellen. Diese Vorgaben sollen bundesweit gelten. Diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat das Bundeskabinett nun beschlossen.

Die Ausgangssperre ist von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr vorgesehen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Des Weiteren dürfen sich in diesen Fällen Angehörige eines Haushalts nur noch mit einem weiteren weiteren Menschen treffen. Es dürfen maximal fünf Menschen zusammenkommen, dabei werden Kinder unter 14 jahren nicht mitgezählt.

Geschäfte, welche nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen schließen. Ausgenommen werden sollen:

- Lebensmittelhandel

- Getränkemärkte

- Reformhäuser

- Babyfachmärkte

- Apotheken

- Sanitätshäuser

- Drogerien

- Optiker

- Hörgeräteakustiker

- Tankstellen

- Stellen des Zeitungsverkaufs

- Buchhandlungen

- Blumenfachgeschäfte

- Tierbedarfsmärkte

- Futtermittelmärkte

- Gartenmärkte

Laut dem Beschluss dürfen Dienstleistungen, die:

- medizinischen,

- therapeutischen,

- pflegerischen,

- oder seelsorgerischen Zwecken dienen (und Friseurbetriebe), geöffnet werden.

Die Bundeskanzlerin erklärte: "Wir setzen die Notbremse bundesweit um. Denn, auch wenn es schwerfällt, das auch heute wieder zu hören: Die Lage ist ernst".

 



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