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Ab dem 1. Mai müssen verschuldete Firmen wieder Insolvenz beantragen


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

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Nach Angaben des Justizministeriums strebt die Bundesregierung derzeit keine verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an, die über den 30. April hinaus geht. "Diese Verlängerung ist im Moment nicht geplant", sagte ein Sprecher. Man sei jedoch für weitere Diskussionen offen. Alle Unternehmen müssen nach jetztigem Rechtsstand ab dem 1. Mai eine mögliche Betriebspleite wieder anzeigen, falls eine Überschuldung vorliegt. Die SPD, Handel und Gastgewerbe fordern eine Verlängerung. Zuvor hatte der Bundestag die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen mit Anspruch auf Corona-Hilfen bis Ende April ausgesetzt.



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