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Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bestätigt gesetzliche Pflicht zur Einrichtung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bei Kassen im Rathaus


Von EDV Ermtraud GmbH

Klarheit für kommunale Kassenbetreiber

Wie die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bestätigt, gilt die Pflicht zur Einrichtung einer TSE-Schnittstelle auch für die nordrhein-westfälischen Städte.

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Kryptische Zeichen auf dem Kassenbon der Tankstelle - das ist die neue TSE-Signatur. So jetzt auch im Rathaus der Stadtverwaltung oder im Landratsamt. Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in Verbindung mit § 146a der Abgabenordnung und Kassensicherungsverordnung greift. Im Falle von Mängeln bei der Prüfung durch Finanzbehörden drohen Strafen bis zu 25.000 Euro. Wie die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bestätigt, gilt die Pflicht zur Einrichtung einer TSE-Schnittstelle auch für die nordrhein-westfälischen Städte.

 

 

 

Für das neue Kassensystem muss eine TSE eingerichtet werden, da nach § 146a Abs. 1 S. 2 AO das elektronische Aufzeichnungssystem und die digitalen Aufzeichnungen nach § 146a Abs. 1 Satz 1 AO durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind

 

bescheinigt ein Finanzamtsschreiben an einen Anwender des Kassensystems der EDV Ermtraud GmbH. Duldungen für ältere Kassensysteme sind zwischenzeitlich ebenfalls abgelaufen.

 

Nahezu alle Anwender der Gebührenkassensoftware TopCash2 in Nordrhein-Westfalen haben daher ihr System – rechtzeitig vor Ablauf der Nichtbeanstandungspflicht zum 31.3.2021 - entsprechend ausgestattet. Das Kassenverfahren mit technischer Sicherheitseinrichtung arbeitet DSFinV-K-konform, ist damit jederzeit auslesbar und revisionssicher.

 

 

Was leistet die TSE?

Die TSE verhindert Manipulationen an digitalen Kassendaten. Sie speichert lückenlos jegliche Transaktion – Verkauf, Leistungsabrechnung, Gebührenzahlung, Storno – vollautomatisch im Hintergrund in einer Kettenstruktur (nach Blockchain-Prinzip), die von den Steuerprüfern ausgelesen wird. Die TSE-Sticks sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und werden netzwerkgebunden genutzt, so dass sich mehrere Kassen ressourcenschonend gemeinsam einen Stick teilen.  Damit ist die Verwaltung unabhängig von eventuell gegen Verbindungsabbrüche anfälligen Cloud-Lösungen. Die USB-TSE ist sicher fern der Kassengeräte installiert und im Prüfungsfalle leicht zentral verfügbar.

 


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Tobias Krumnow (Tel.: 02635/922412), verantwortlich.

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