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Alle Prüftermine rund um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit einhalten


Von Hoppe Unternehmensberatung

Wartungsplaner hat die Prüffristen der einzelnen Elektrogeräte, Maschinen und Arbeitsmittel auf dem Schirm

Der Arbeitsschutz stellt für Unternehmen ein zentrales Thema dar. Gesetze, Richtlinien und Verordnungen regeln die Anforderungen im Detail – abhängig von Maschine und Betriebsgegenstand müssen Unternehmen unterschiedliche Prüfungen und Wartungen gewährleisten, deren Intervalle berücksichtigen und eine rechtssichere Dokumentation nachweisen. All diese Pflichten lassen sich leicht mit einem Software-Tool wie einem Wartungsplaner abbilden. So sind Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite.

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Der Arbeitsschutz ist wesentlich für die Schaffung und den Erhalt sicherer Arbeitsbedingungen. Gesetzliche Grundlagen regeln im Einzelnen wie rechtssichere Rahmenbedingungen auszusehen haben. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz: Der Arbeitgeber ist darüber verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz seiner Mitarbeiter zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen – auch für besonders gefährliche Bereiche bzw. Situationen. Arbeitsschutzverordnungen konkretisieren das Grundlagengesetz, etwa zu Arbeitsstättengestaltung, Arbeitsmitteleinsatz, Lärmschutz oder Gefahrstoffen. Das Produktsicherheitsgesetz regelt darüber hinaus die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen.

Arbeitgeber müssen unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um vorhandene Risiken zu identifizieren und um passende Schutzmaßnahmen zu senken oder zu beheben. Die Gefährdungsfaktoren beziehen sich hier unter anderem auf Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und Tätigkeiten. Die Sicherheit in Arbeitsstätten regelt die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV). Sie setzt unter anderem die EU-Richtlinien über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten, die Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz und die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen um. Enthalten sind Festlegungen für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten - zum Beispiel werden Maßnahmen und Schutzziele festgelegt, um Unfälle zu vermeiden, die statistisch vor allem von Fußböden, auf Verkehrswegen und Treppen verursacht werden.

Weiter regelt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung den Arbeitsschutz Betroffener, denn bei langer Exposition können schwere Erkrankungen an Muskulatur, Skelett und Nerven entstehen.

Ein weiterer Schwerpunkt im Arbeitsschutz liegt auf der Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen, deren Anforderungen in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt werden. Hier kommt es auf geeignete Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen an, aber auch auf Instandhaltung und Prüfungen, die Unterweisung der Beschäftigten sowie die Qualifikation von Prüfern. ( https://www.Wartungsplaner.de ) Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt außerdem, dass die Arbeitsmittel den geltenden Vorschriften entsprechen, wenn sie in den Verkehr gebracht werden. Die geforderten Schutzziele muss der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung umsetzen. Auch Anforderungen für Erlaubnis- und Prüfpflichten für überwachungsbedürftige Anlagen wie Druckbehälter oder Aufzüge enthält die Verordnung. Hier gilt es neben den Beschäftigten auch Personen im Gefahrenbereich zu schützen.

Arbeitsschutz ist eine Daueraufgabe

Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften und Gesetze, die den Arbeitsschutz tangieren: das Produktsicherheitsgesetz ist die zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen, die europäischen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU macht Vorgaben für elektrische Betriebsmittel und die Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräterichtlinie) sorgt für die Sicherheit von Druckgeräten. Die Bereitstellung von Druckbehältern und Gasgeräten regeln die Richtlinien 2014/29/EU bzw. die Verordnung 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG (Gasgeräteverordnung). Zentral für die Sicherheit von Maschinen, Anlagen und Bauteilen ist die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Zum Arbeitsschutz gehören also nicht nur an sich sicher konstruierte Maschinen und sichere Arbeitsplätze. Er ist vielmehr eine dauerhafte Aufgabe und muss über Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen gewährleistet werden. Auflagen und Fristen gewährleisten die Sicherheit der Mitarbeiter und verhindern Ausfallzeiten und Unfälle.

Es ist jedoch nicht leicht, die diversen Prüfvorschriften und -Zeiträume der einzelnen Geräte, Maschinen und Arbeitsmittel auf dem Schirm zu haben. Zumal die Arbeitsschutzregelungen nahezu sämtliche Betriebsmittel umfassen - nicht nur Produktionsanlagen, sondern auch Türen, Fenster, Leitern und Regale. Die Prüfung von Leitern regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), jene von Regalen die berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR) 234 und die DIN EN 15635. Eine weitere Herausforderung sind elektrische Anlagen und Geräte. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3) verlangt, dass diese in regelmäßigen Abständen auf ihre fehlerfreie Funktionalität überprüft werden. Auch die Vorschriften des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) greifen - sie gelten für alle Geräte mit Stecker, von der Kaffeemaschine bis zum Drucker, von der Kabeltrommel bis zur Bohrmaschine. Hinzu kommen unterschiedliche Prüfintervalle abhängig vom Arbeitsmitteltyp, die auch wieder für die gesamte Breite der Betriebsmittel gelten.

Neben der Kenntnis über die verpflichtenden Wartungen und ihren Abständen und richtigem Zeitpunkt, stellt die rechtskonforme Dokumentation der Untersuchungen eine weitere Hürde dar. Auch hier regeln konkrete Vorschriften die Vorgaben, nach denen die Wartungen erfolgen müssen und wer sie abnimmt. Mit einem Protokoll, aus dem exakt hervorgeht, wann und mit welchem Ergebnis die Fachkundeprüfung stattgefunden hat, können Unternehmen im Schadensfall nachweisen, dass sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen.

Das Problem bei Schadensfällen und Unfällen: Sind Unternehmen ihren Prüfpflichten nicht nachgekommen oder fehlt die korrekte Dokumentation, bleiben sie auf den Kosten sitzen und müssen im Worst Case haften, weil Versicherungen die Haftung dann nicht mehr übernehmen und Berufsgenossenschaften die Leistung verweigern.

Prüfungen planen, durchführen und dokumentieren

Unternehmen müssen also einen Weg finden, um den Vorschriften für die Wartung, Überprüfung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen, Prüfintervalle und den Anforderungen an die Dokumentation gerecht zu werden. Oft werden dafür handschriftliche Listen, Excel-Sheets oder eigenentwickelte Datenbanken eingesetzt, was Probleme bei der Dokumentation verursacht und zu Fehlern führen kann. Besser ist ein Tool, das auf die Betriebsmittelwartung zugeschnitten ist und über sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsvorschriften sowie einen Kalender zur Planung verfügt. Optimal ist eine Funktion, mit der in Prüfberichten entsprechende Wartungsaufträge generiert werden können. Eine Software für das Wartungsmanagement ermöglicht den Fachkräften für Arbeitsschutz und -sicherheit sowie EHS-Managern, mit wenigen Klicks Dokumente zu erstellen, zu archivieren und zu pflegen. Sie erfasst sämtliche Prüfgegenstände und die relevanten Objektdaten. Zusätzlich können weitere Daten wie Bilder hinterlegt werden. Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung ( https://www.Wartungsplaner.de ) ist zum Beispiel in den Klassifikationen Wartung, Prüfung, Reparatur, Instandsetzung sowie Prüftermin und Unterweisung unterteilt. Wichtige Instandhaltungskennzahlen werden grafisch aufbereitet und können in verschiedenen Formaten im- und exportiert werden.

„Unsere Wartungsmanagement-Software reduziert einerseits den Arbeitsaufwand im Rahmen der Prüfpflichten eines Unternehmens und andererseits sind Prüfberichte bei Betriebsprüfungen stets griffbereit“, erklärt Ulrich Hoppe, Senior Consultant, von der Hoppe Unternehmensberatung.

Das Hoppe-Tool basiert auf DIN EN ISO 9001 und entspricht den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften für das Prüffristenmanagement. Es erleichtert die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Anforderungen aus ISO 14001 zum Umweltschutz und OHSAS 18001 werden ebenfalls unterstützt. Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeiter lassen sich einfach planen und umsetzen, ebenso die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Maschinen, Anlagen und sonstigen Arbeitsmitteln.

Fazi

Mit einem Tool für Wartung und Instandhaltung ist jedes Unternehmen auf Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht optimal vorbereitet. Transparenz und Rechtssicherheit im Wartungs- und Instandhaltungsmanagement ist gegeben, Arbeitsunfälle sowie die daraus resultierenden Kosten oder Ausfälle von Mitarbeitern werden ebenso reduziert wie der Maschinen- oder Anlagenstillstand. So entwickelt sich die Instandhaltung von einem reinen Kosten- zu einem echten Wertschöpfungsfaktor.

Kostenlose Demo-CD und weitere Informationen:

https://www.Wartungsplaner.de

Im Internet finden Sie unter https://www.Wartungsplaner.de zahlreiche Informationen und nützliche Tipps zum Thema Wartungsplanung und Prüffristenmanagement im Arbeitsschutz.

Gerne sendet Ihnen die Hoppe Unternehmensberatung eine kostenlose Demo-CD unter
https://www.HOPPE-NET.de/Wartungsplaner.htm

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Stefan Lang (Tel.: +49 (0) 6104/65327), verantwortlich.

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