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Spa-Domains: Landrush-Period hat begonnen


Von Secura GmbH

Die Registrierungsstelle hat auf zwei besondere Umstände bei der Einführung der Spa-Domains hingewiesen: 1. Die Landrush Period beginnt am 26. Mai und geht jetzt bis zum 1. Oktober 2. Da die Spa-Domain eine Community Domain ist, müssen Domaineigentümer...
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Koeln, 29.05.2021 (PresseBox) - Die Registrierungsstelle hat auf zwei besondere Umstände bei der Einführung der Spa-Domains hingewiesen:

1. Die Landrush Period beginnt am 26. Mai und geht jetzt bis zum 1. Oktober

2. Da die Spa-Domain eine Community Domain ist, müssen Domaineigentümer besondere Bedingungen erfüllen.

Um für die SPA-Domain berechtigt zu sein, muss der Registrant in der Lage sein, Informationen bereitzustellen, aus denen hervorgeht, dass er über eine der folgenden Eigenschaften verfügt:

- ein Antragsteller in dieser Kategorie muss ein Handels- oder Handelsunternehmen mit einem gültigen Gewerbeanmeldezertifikat sein

- eine Mitgliedschaft bei einem Verband der Spa- oder Wellnessbranche;

- eine Erklärung, dass die Domain für die Werbung für Spas und Wellnessprodukte oder - dienstleistungen verwendet wird.

- gegebenenfalls eine gültige Betriebsgenehmigung;

- gegebenenfalls eine Spa-, Beauty- oder Wellness-Zertifizierung

Wir empfehlen Firmen, die aus irgendwelchen Gründen, keine Mitgliedschaft in einem Verband der Spa-und Wellnessbranchen nachweisen können, sich als Individuum um eine Spa-Domain zu bewerben. Für Individuen ist der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem Wellness-Verband nicht zwingend vorgeschrieben.

Italienische Firmen, die "Società Per Azioni" oder SpA als Rechtsform führen, benötigen zur Registrierung einer Spa-Domain folgende Nachweise:

- Ein Antragsteller in dieser Kategorie sollte eine gültige Unternehmensregistrierung oder eine gleichwertige Registrierung vorlegen.

- Identitätsnachweis des Direktors / Eigentümers ist erforderlich, um einen Adressnachweis zu erbringen, z. Stromrechnung mit Adresse

Einzelne Community-Mitglieder müssen Folgendes angeben:

- Ein Antragsteller in dieser Kategorie muss einen Identitätsnachweis vorlegen, der eine Kopie des Personalausweises und des Reisepasses enthalten kann.

- Eine Erklärung, dass die Domain für die Werbung für Spas und Wellnessprodukte oder -dienstleistungen verwendet wird.

- Gegebenenfalls eine gültige Betriebsgenehmigung;

- Gegebenenfalls eine Spa-, Beauty- oder Wellness-Zertifizierung;

Spa-Domains sind für alle Webseiten geeignet, die sich mit Heilbad, Kurorten, Kuren oder Wellness beschäftigen. Im Internet kann man zu Spa folgendes nachlesen:

"Aber was bedeutet Spa eigentlich? Das Wort Spa stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und ist die Abkürzung für 'sanus per aquam', was übersetzt heißt: gesund durch Wasser. Es ist aber umstritten, ob sich davon auch der im deutschsprachigen Raum verwendete Begriff Spa für Wellnesseinrichtungen ableitet."

Wenn Sie zum Beispiel Ihren Kurort Bad Wildbad mit wildbad.spa bewerben, bekommen Sie nicht nur eine aussagekräftigen Domainnamen. Diese Domain ist sehr kurz und damit auch sehr merkfähig. Die Merkfähigkeit der Domain ist der Schlüssel zur Vermarktung einer Webseite.

Hans-Peter Oswald

https://www.domainregistry.de/spa-domains.html

https;//www.domainregistry.de/spa-domain.html (English)


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