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Gold als Vermögenserhalt ist kein Luxusgut


Von Swiss Resource Capital AG

Der Verkauf von Luxusgütern hat wieder das Niveau von 2019 erreicht.

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Das in Boston ansässige Beratungsunternehmen Bain & Company hat in einer weltweiten Untersuchung herausgefunden, dass der Verkauf von Luxusgütern mit einer Wahrscheinlichkeit von 30 Prozent dieses Jahr 340 Milliarden US-Dollar Umsatz erreichen könnte. Das wäre ein Umsatz bezüglich Bekleidung, Schmuck und Handtaschen, der sich dann auch bis 2022 oder 2023 vollständig erholt hätte. Grund sei die unerwartet starke wirtschaftliche Erholung, besonders in China und den USA. Dies wiederum basiert auf der schnellen Verteilung von Impfstoffen.

 

Noch letztes Jahr ging der Umsatz der Luxusgüter um 23 Prozent zurück, pandemiebedingt, doch heute hofft die Branche wieder, denn die Erholung hat bereits begonnen. So wachsen beispielsweise die Umsätze bei Louis Vuitton seit Jahresanfang wieder. In China sind die Einzelhandelsumsätze im April um 17,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat angestiegen. Die verfügbaren Einkommen der USA sind im März im Vergleich zum Februar auch um 29 Prozent angestiegen.

 

Konsum ist wichtig für die Wirtschaft, aber dennoch ist in diesen von Inflationsängsten und Nullzinsen getriebenen Zeiten der Erhalt des Vermögens ein zentrales Ziel. Dies gelingt, indem ein Teil des Vermögens in Gold oder Goldaktien angelegt wird, etwa in Mawson Gold oder Tarachi Gold.

 

Das Flaggschiffprojekt von Mawson Gold - https://www.youtube.com/watch?v=jKTBHa9rM8s - befindet sich in Finnland, das Rajapalot-Projekt und es enthält Gold und Kobalt. Dazu kommen aussichtsreiche Liegenschaften im australischen Bundesstaat Victoria.

 

Tarachi Gold - https://www.youtube.com/watch?v=-JygV8HAfK8 - plant die erste Goldproduktion auf seinem mexikanischen Projekt für das erste Halbjahr 2022. Sehr gute und konstante Goldgehalte wurden ausgemacht.

 

Aktuelle Unternehmensinformationen und Pressemeldungen von Mawson Gold (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/mawson-gold-ltd/ -).

 

 

 

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Partner, Autoren und Mitarbeiter Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen halten können und somit ein möglicher Interessenkonflikt besteht. Keine Gewähr auf die Übersetzung ins Deutsche. Es gilt einzig und allein die englische Version dieser Nachrichten.


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