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Prairie reicht Klageschrift zur Durchsetzung seines Entschädigungsanspruchs gegen Polen in Höhe von 806 Mio. Pfund (entspricht 1,5 Mrd. AUD/4,2 Mrd. PLN) ein


Von Prairie Mining Limited

Thumb Im Rahmen der laufenden internationalen Schiedsverfahren (Entschädigungsklage) gegen die Republik Polen unter dem Energiechartaabkommen (ECT) und dem bilateralen Investitionsabkommen zwischen Australien und Polen (BIT) (zusammen die Verträge) hat das Unternehmen nunmehr seine Klageschrift im BIT-Schiedsverfahren eingereicht hat, in der es eine Entschädigung in Höhe von 806 Millionen Pfund (entspricht 1,5 Milliarden AUD oder 4,2 Milliarden PLN) fordert. Diese Summe wurde von den externen Sachverständigen für Schadenersatzleistungen, die Prairie beauftragt hat, erhoben. ECKDATEN - Der gegen Polen beim Schiedsgericht im Rahmen des BIT-Schiedsverfahrens eingereichte Entschädigungsanspruch beläuft sich auf 806 Millionen Pfund (1,5 Milliarden AUD/4,2 Milliarden PLN). Darin enthalten ist der ermittelte Wert von Prairies entgangenem Gewinn und Schadenersatz in Verbindung mit den Bergbaubetrieben JKM und Debiensko, sowie die aufgelaufenen Zinsen im Zusammenhang mit den allfälligen Schadenersatzansprüchen. - Die Entschädigungsklage gegen die Republik Polen unter dem Energiechartaabkommen (ECT) und dem bilateralen Investitionsabkommen (BIT) wird fortgesetzt: - Prairie behauptet, dass die Republik Polen durch ihre Maßnahmen zur Blockierung der Erschließung der unternehmenseigenen Bergbaubetriebe Jan Karski und Debiensko in Polen gegen ihre Verpflichtungen im Rahmen der Verträge verstoßen habe. - Durch die Vorgangsweise der Republik Polen wurde Prairie der gesamte Wert seiner Beteiligungen/Investitionen in Polen entzogen. - Die Entschädigungsklage des Unternehmens gegen die Republik Polen wird durch einen etablierten und durchsetzbaren Rechtsrahmen verfolgt. Beide Streitparteien haben sich darauf verständigt, die Regeln der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) auf das Verfahren anzuwenden. - Das Unternehmen verfügt über ausreichende Mittel, um die Entschädigungsklage zu verfolgen, da eine Prozessfinanzierungsvereinbarung (LFA) in Höhe von 12,3 Millionen USD in Kraft ist. Der entsprechende Betrag wird derzeit in Anspruch genommen, um die Kosten für Anwälte, Gerichte und externe Sachverständige sowie bestimmte Betriebskosten im Zusammenhang mit der Entschädigungsklage zu decken. Ben Stoikovich, CEO von Prairie, sagt dazu Folgendes: Die Entschädigungsklage schreitet zügig voran. Das Unternehmen hat nun seine Klageschrift im BIT-Schiedsverfahren eingereicht, in der eine von externen Sachverständigen für Schadenersatzleistungen erstellte Schadenersatzschätzung enthalten ist. Der vom Unternehmen eingeforderte Schadenersatz beläuft sich auf 806 Millionen Pfund. Das Führungsteam von Prairie arbeitet nach wie vor mit Rechtsberatern und einer Reihe von externen Sachverständigen an der Verfolgung der Entschädigungsklage. Weitere Informationen erhalten Sie über: Prairie Mining Limited Ben Stoikovich, Chief Executive Officer Sapan Ghai, Head of Corporate Development Kazimierz Chojna, Commercial Officer Tel: +44 207 478 3900 E-Mail:- info@pdz.com.au Diese Mitteilung wurde von CEO Ben Stoikovich zur Veröffentlichung freigegeben. Hintergrund der Klage Die Entschädigungsklage des Unternehmens gegen die Republik Polen wird durch einen etablierten und durchsetzbaren Rechtsrahmen verfolgt. Prairie und Polen haben sich darauf verständigt, die UNCITRAL-Regeln auf das Verfahren anzuwenden. Sowohl das BIT-Klagegericht als auch das ECT-Klagegericht haben sich konstituiert. Beide Entschädigungsklagen wurden beim Ständigen Schiedshof in Den Haag registriert. Das BIT-Verfahren und das ECT-Verfahren schreiten zügig voran. Das Unternehmen hat nunmehr beim Gericht gegen Polen einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 806 Millionen Pfund (1,5 Milliarden AUD/4,2 Milliarden PLN) geltend gemacht. Darin enthalten ist der ermittelte Wert von Prairies entgangenem Gewinn und Schadenersatz in Verbindung mit den Bergbaubetrieben JKM und Debiensko, sowie die aufgelaufenen Zinsen im Zusammenhang mit den allfälligen Schadenersatzansprüchen. Der Schadenersatzanspruch wurde von externen Sachverständigen für Schadenersatzleistungen erhoben, welche von Prairie eigens für die gegenständliche Entschädigungsklage beauftragt wurden. Im Juli 2020 gab das Unternehmen bekannt, dass es mit der Firma Litigation Capital Management (LCM) eine Vereinbarung zur Prozessfinanzierung im Wert von 12,3 Millionen USD abgeschlossen hat. Diese Fazilität wird derzeit in Anspruch genommen, um die Kosten für Anwälte, Gerichte und externe Sachverständige sowie bestimmte Betriebskosten im Zusammenhang mit der Entschädigungsklage zu decken. Im September 2020 gab Prairie bekannt, dass das Unternehmen durch die Zustellung der Einleitungsanzeige gegen die Republik Polen formell mit der Entschädigungsklage begonnen hat. Prairie behauptet im Rahmen des Rechtsstreits, dass die Republik Polen durch ihre Maßnahmen zur Blockierung der Erschließung der unternehmenseigenen Minen Jan Karski und Debiensko in Polen gegen ihre Verpflichtungen aus den geltenden Verträgen verstoßen und Prairie damit den gesamten Wert seiner Beteiligungen bzw. Investitionen in Polen entzogen habe. Im Februar 2019 teilte Prairie der polnischen Regierung formell mit, dass es einen Investitionsstreit zwischen Prairie und der polnischen Regierung gibt. Die Benachrichtigung von Prairie forderte sofortige Verhandlungen mit der Regierung, um den Streit einvernehmlich beizulegen, und wies auf das Recht von Prairie hin, den Streit einem internationalen Schiedsverfahren zu unterwerfen, falls der Streit nicht einvernehmlich beigelegt werden kann. Zum Zeitpunkt dieses Berichts ist keine gütliche Beilegung des Rechtsstreits erfolgt, da die polnische Regierung es abgelehnt hat, sich an Gesprächen im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit zu beteiligen. Dementsprechend hat das Unternehmen formell seine Entschädigungsklage wie oben beschrieben fortgesetzt. Der Investitionsstreit zwischen Prairie und der Republik Polen ist nicht einzigartig, denn die internationalen Medien berichten weithin, dass sich das politische Umfeld und das Investitionsklima in Polen seit dem Regierungswechsel im Jahr 2015 verschlechtert haben. Infolgedessen gibt es eine beträchtliche Anzahl von internationalen Schiedsverfahren gegen Polen im Rohstoff- und Energiesektor mit Schadensersatzforderungen in Höhe von 120 Millionen bis über 1,3 Milliarden US-Dollar, einschließlich Bluegas NRG Holding (Gas), Lumina Copper (Kupfer) und InvEnergy (Windparks). Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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