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Etwaige Corona-Rückzahlung muss erst bis 31.10.2022 geleistet werden


Von Roland Franz & Partner

Essen - Wer im Frühjahr 2020 die Corona-Soforthilfe (in NRW: "NRW-Soforthilfe") beantragt und erhalten hat, dürfte Mitte Juni 2021 per E-Mail dazu aufgefordert worden sein, bis zum 31.10.2021 eine Rückmeldung abzugeben. ...
Thumb Essen - Wer im Frühjahr 2020 die Corona-Soforthilfe (in NRW: "NRW-Soforthilfe") beantragt und erhalten hat, dürfte Mitte Juni 2021 per E-Mail dazu aufgefordert worden sein, bis zum 31.10.2021 eine Rückmeldung abzugeben. Im Rahmen der Rückmeldung wird ein Rückmeldeverfahren durchlaufen, bei welchem die Bezieher von Corona-Soforthilfe berechnen müssen, in welcher Höhe sie tatsächlich förderberechtigt waren. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass eine etwaige ermittelte Rückzahlung jedoch erst bis zum 31.10.2022 geleistet werden muss. Firmenkontakt
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