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Update: BGH hat entschieden: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

Erstes Urteil zu Cum-Ex-Deals erwartet

Cum-Ex-Geschäfte sind straftbar. Dies entscheid der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und bestätigt die Verurteilung zweier britischer Börsenhändler. Auch bestätigten die Richter und Richterinnen, dass von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg ein dreistelliger Millionenbetrag einzuziehen ist

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigt sich heute mit einem der größten Steuerskandale der letzten Dekaden. Richterinnen und Richter äußern sich zum ersten Mal zur Strafbarkeit von milliardenschweren Cum-Ex-Aktiengeschäften zulasten des Fiskus. Vor allem geht es dabei um die Frage, von wem sich der Staat das verlorene Geld zurückholen kann und wie lange dies möglich ist.

Das erste Urteil, welches nun höchstrichterlich überprüft wird, hatte im März 2020 das Bonner Landgericht verkündet. Zwei Ex-Börsenhändler aus London bekamen damals Haftstrafen auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung. Einer der Männer soll seinen Anteil an Profiten zurückzahlen. Dieser Betrag beläuft sich auf 14 Millionen Euro. Die Verteidiger des wegen Beihilfe verurteilten Mannes wollen in Karlsruhe erreichen, dass das Urteil aufgehoben wird. Beim anderen Mann geht es um die angeordnete Einziehung.

Des Weiteren ist an dem Verfahren die Hamburger Privatbank M.M. Warburg beteiligt. Das Landgericht hatte hier die Einziehung von ca. 176 Millionen angeordnet, weswegen sich die Bank mit ihrer Revision wehrt.



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