Asbestfasern sind gesundheitsschädlich
Materialien und Gebrauchsgegenstände mit Asbestfasern waren bis in das Jahr 1995 zum Einbau in Gebäude erlaubt. Insbesondere bei Renovierungsarbeiten können Sie durch schleifen, sägen, bohren oder brechen freigesetzt werden. Dabei belasten Sie die Gesundheit der Bewohner. Lungenkrebs bzw. Asbestose können die Folge sein
Die Gefahrstoffverordnung und weitere einschlägige Regularien sehen vor, dass man Fußbodenkleber vor dem Ausbau eines asbesthaltigen Bodenbelags ebenfalls auf diese gesundheitsschädlichen Fasern prüfen lassen muss. Ist der Kleber auch belastet, muss er restlos entfernt werden.
Man muss festhalten, dass Asbestfasern von verbauten Materialien in der Regel nur dann im Haus freigesetzt werden, wenn man sie z.B. durch schleifen, sägen, brechen oder bohren bearbeitet.
Aus Isolierungsmaterial von Rohren, Brandschutzisolierungen, Dichtschnüren oder leichten Brandschutzplatten können sich diese Fasern jedoch relativ einfach ablösen.
In Deutschland ist der Einsatz von Asbest erst seit 1995 verboten. Deshalb bieten sich vor etwaigen Renovierungen professionelle Untersuchungen z.B. von folgenden (alten) Baumaterialien an:
PVC-Böden, Boden-Flexplatten, Teppichkleber, Fliesenkleber, Estriche, Spachtelmassen, Ausgleichsmassen, Faserzementprodukte, Putze, Rohrisolierungen
Lassen Sie deshalb Asbest im Haus prüfen. Das kann beispielsweise ein Baubiologe in Zusammenarbeit mit einem Untersuchungslabor durchführen.
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