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Flutopfer können bis zu 80% erstattet bekommen


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

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Das Kabinett hat eine Verordnung zur Verteilung und Verwendung der Gelder beschlossen. Die Verordnung definiert den Angaben zufolge, welche Schäden im Einzelnen im Zusammenhang mit Starkregen und Hochwasser als Schaden unter Fonds fallen. Die Verordnung regele Details des Aufbauhilfefonds, „damit die Betroffenen schnell, umfassend und fair entschädigt werden können“, erklärte der Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Es stünden 30 Milliarden Euro bereit, „um die Zerstörung durch die Flutkatastrophe zu beseitigen und Gebäude wie Infrastruktur neu aufzubauen“, so Scholz.

 

Die Mittel werden nach einem festen Schlüssel verteilt: Rheinland-Pfalz bekommt rund 55%, Nordrhein-Westfalen bekommt 44%, Bayern und Sachen bekommen 1,0% und 0,5%. Betroffene Unternehmen und Haushalte können bis zu 80% der durch die Wassermassen entstandenen Schäden erhalten.

Die Verordnung und das Gesetz zur Errichtung des Hilfefonds können jedoch erst in Kraft treten, wenn der Bundesrat ihr zustimmt. Besagte Abstimmung ist für den 10.09. geplant.

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Gregor Ermtraud (Tel.: +49 (0) 2635 / 9224-11), verantwortlich.

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