PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Elektroautos: Zu Unrecht hochgelobt?


Von Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e. V.

Der Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e. V. sieht die Förderung von Elektroautos und privaten E-Ladestationen kritisch.

Thumb

Hamburg, 6. September 2021. Die Maßnahmen zur Förderung und Verbreitung von Elektromobilität bringen nach Ansicht des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg von 1832 e. V. Probleme für Haus- und Grundbesitzer mit sich. Die Skepsis des Verbandes bezieht sich zum einen auf die inhaltliche Ausgestaltung des Rechts von Mietern und Wohnungseigentümern, sich eine Wallbox als private E-Ladestation an ihrem Stellplatz einbauen zu lassen. Zum anderen sieht der Verband im Brandpotenzial von Akkus und dem Mangel an wirksamen Löschmethoden eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Wohngebäude und deren Bewohner.

„Wir befürworten ausdrücklich klimafreundliche Alternativen zum konventionellen Verbrennungsmotor. Allerdings sind die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Verbreitung von Elektromobilität aus unserer Sicht an vielen Stellen noch nicht vollständig ausgereift und durchdacht. Wir fordern deshalb, die gesetzlichen Regelungen inhaltlich zu konkretisieren und eine flächendeckende Lösung zu schaffen, wie brennende Akkus schnell und wirksam gelöscht werden können“, sagt Rechtsanwalt Torsten Flomm, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg von 1832 e. V.

Recht auf die eigene Wallbox: Wer trägt etwaige Zusatzkosten?

Die gesetzlichen Regelungen zum Einbau einer Wallbox bergen in ihrer aktuellen Ausgestaltung besonders für größere Eigentümergemeinschaften ein erhöhtes Konfliktpotenzial – unter anderem wenn es um etwaige Zusatzkosten für die Stromversorgung geht. Was viele nicht wissen: Ab vier oder fünf Wallboxen ist die Kapazität des vorhandenen Hausanschlusses erreicht und die Elektrik muss nachgerüstet werden – Kostenpunkt: bis zu 10.000 Euro. „In diesen Fällen ist völlig unklar, wer die Kosten für die nötige Erweiterung des Hausanschlusses zu tragen hat. Muss nur derjenige zahlen, dessen Wunsch nach einer eigenen Wallbox eine Erweiterung notwendig macht, sind alle nutzenden Eigentümer zur Zahlung verpflichtet oder werden die Kosten gar auf die gesamte Eigentümergemeinschaft verteilt - egal ob Wallbox-Nutzer oder nicht?  Darauf eine Antwort zu finden und zu einer Einigung zu gelangen, bürdet der Gesetzgeber allein der Eigentümergemeinschaft auf“, erläutert Flomm.

Wenn es brennt, dann richtig: Gefahrenzone Tiefgarage

Statistisch gesehen geraten Elektroautos zwar nicht häufiger in Brand als Autos mit Verbrennungsmotor. Wenn es aber doch passiert, liegt die Brandursache häufig in einem technischen Defekt beim Ladevorgang begründet. Steht das Auto dabei in einer privaten Tiefgarage, kann dies zur Gefahr für das gesamte Gebäude und seine Bewohner werden. Denn der in E-Autos häufig verbaute Lithium-Ionen-Akku brennt viel länger als ein Verbrennungsmotor und lässt sich schwerer beziehungsweise nur mit einer äußerst großen Menge Wasser löschen. Die Feuerwehr sieht daher oft keine andere Möglichkeit, als das Auto einfach ausbrennen zu lassen. Auch das Auto zu fluten, etwa indem es in ein Becken mit Wasser eingelassen wird, oder der Einsatz einer E-Löschlanze, die in den Akku gerammt wird, um die brennenden Batteriezellen zu kühlen, zählt zu den eingesetzten Maßnahmen. Problematisch wird es allerdings, wenn der Brand in einer niedrig gebauten und verwinkelten Garage stattfindet und keine Möglichkeit besteht, das betroffene Fahrzeug zu bergen oder ein Becken mit Löschwasser hinein zu transportieren. Den Wagen dort einfach ausbrennen zu lassen, führt nicht nur zur Freisetzung giftiger Gase, sondern sorgt auch für eine hohe Temperaturentwicklung. Zieht sich ein Brand über mehrere Tage hin, kann die Bausubstanz des Gebäudes im schlimmsten Fall so stark beschädigt werden, dass ein Abriss oder eine Komplettsanierung des Gebäudes notwendig werden. Die Tiefgarage zu fluten, kann ebenfalls schwere Schäden am Gebäude verursachen. Bleibt oft nur die E-Löschlanze. Aber auch damit lässt sich ein Akku nicht immer zuverlässig löschen, da er je nach Automarke und -modell anders verbaut und für Löschkräfte dadurch schwer auffindbar wird. „Um das Schadensrisiko für Wohngebäude so gering wie möglich zu halten, müssen Akkus entweder optimiert oder eine zuverlässige Methode entwickelt werden, Brände schnell und wirksam zu löschen. Sollte sich dies nicht bewerkstelligen lassen, halten wir es für sinnvoll, auch Hybridautos stärker zu fördern“, sagt Torsten Flomm.



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 1 Bewertung bisher (Durchschnitt: 5)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Nina Kollar (Tel.: 04030967270), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 571 Wörter, 4711 Zeichen. Artikel reklamieren
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!