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Bundesgerichtshof erlaubt Produktbeiträge ohne Werbehinweis!


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

BGH stärkt Influencer

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Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Influencerinnen und Influencer im Internet bei Fotos mit Produkten ohne einen Hinweis auf Werbung auf Firmen verweisen, falls es nicht zu werblich wird. Betroffen sind zum Beispiel "Tap Tags" bei Fotos auf Instagram, wo Nutzer auf die Profile von Herstellern oder Marken weitergeleitet werden. Die obersten Zivilrichter Deutschlands urteilten wie folgt: "Allein der Umstand, dass Bilder, auf denen das Produkt abgebildet ist, mit 'Tap Tags' versehen sind, reicht für die Annahme eines solchen werblichen Überschusses nicht aus. Bei einer Verlinkung auf eine Internetseite des Herstellers des abgebildeten Produkts liegt dagegen regelmäßig ein werblicher Überschuss vor".

Jedoch hat das BGH in einem Fall anders entschieden: Luisa-Maxime Huss hatte für einen Beitrag über eine Himbeermarmelade eine Gegenleistung erhalten, ohne besagten Beitrag als Werbung zu kennzeichnen. Die Richter werteten dies als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Timo Radtke (Tel.: +49 (0) 2635 / 9224-21), verantwortlich.

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