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Golden Dawn mobilisiert Diamantbohrgerät in das Konzessionsgebiet Lexington im historischen Bergbaugebiet Greenwood


Von Golden Dawn Minerals

Thumb VANCOUVER, Kanada, 22. September 2021, Golden Dawn Minerals Inc. (TSX-V: GOM | FRANKFURT: 3G8C | OTC Pink: GDMRD) (Golden Dawn oder das Unternehmen) gibt bekannt, dass das Unternehmen mit der Mobilisierung der Arbeiter und der Ausrüstung für die Bohrungen im Konzessionsgebiet Lexington, Teil des Edelmetallprojekts Greenwood im Südosten der kanadischen Provinz BC, begonnen hat. https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2021/61593/Final-NR-GOM-SEP22-Lexmobilize_DEPRcom.001.jpeg Foto der Mobilisierung der Bohrausrüstung. Golden Dawn mobilisiert die Arbeiter und die entsprechenden Gerätschaften für die Aufnahme der Diamantbohrungen auf dem Konzessionsgebiet Lexington. Die Bohrungen sollen in wenigen Tagen beginnen. Die ersten Bohrlöcher werden in der Nähe des Konzessionsgebiets der Mine Lexington niedergebracht, wo das Potenzial für die Erweiterung der mineralisierten Zonen nordwestlich der Mine besteht. Später werden Bohrungen südöstlich der Mine absolviert, wo historische Bohrabschnitte auf eine bedeutende Kupfer-Gold-Mineralisierung entlang der Verwerfungszone No. 7 hindeuten. Diese Zone ist auch Standort der Lagerstätte Lexington. https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2021/61593/Final-NR-GOM-SEP22-Lexmobilize_DEPRcom.002.jpeg Karte des Edelmetallprojekts Greenwood mit Lage des Konzessionsgebiets Lexington (Mitte unten). https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2021/61593/Final-NR-GOM-SEP22-Lexmobilize_DEPRcom.003.png Karte mit dem Verwerfungstrend No. 7, der die Bergbaubetriebe und historischen Abschnitte rund um die Mine Lexington einschließt. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die in dieser Meldung erwähnten historischen Aufzeichnungen von einem qualifizierten Sachverständigen untersucht, aber nicht bestätigt wurden. Weiterführende Arbeiten sind erforderlich, um die Genauigkeit der historischen Aufzeichnungen, auf die in dieser Meldung Bezug genommen wird, zu verifizieren. Der fachliche Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Dr. Mathew Ball, P.Geo, dem President des Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 genehmigt. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fachbericht gemäß National Instrument 43-101, der auf der Website des Unternehmens unter www.goldendawnminerals.com verfügbar ist. Für das Board of Directors: GOLDEN DAWN MINERALS INC. Christopher R. Anderson Christopher R. Anderson, CEO Weitere Informationen erhalten Sie über: Golden Dawn Minerals Inc. - Corporate Communications Tel: 604-221-8936 E-Mail: Office@goldendawnminerals.com Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie erwartet, plant, antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, versucht, potenziell, Ziel, aussichtsreich und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, dürften, können, könnten oder sollten. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und -abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind. Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (Gesetz von 1933) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung besteht. DIESE PRESSEMELDUNG STELLT KEIN VERKAUFSANGEBOT BZW. KEIN VERMITTLUNGSANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR. ZUDEM DÜRFEN DIE WERTPAPIERE NICHT IN RECHTSSYSTEMEN VERKAUFT WERDEN, IN DENEN EIN VERKAUFSANGEBOT, EIN VERMITTLUNGSANGEBOT ODER DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN VOR DER REGISTRIERUNG ODER QUALIFIZIERUNG GEMÄSS DEN GELTENDEN WERTPAPIERGESETZEN IN DIESEN RECHTSSYSTEMEN RECHTSWIDRIG WÄRE. Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. 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