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Warum Unfallflucht mit dem Fahrrad kein Kavaliersdelikt ist


Von Fahrerflucht Anwalt

Fahrerflucht ist eine Straftat, die nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet wird. Das gilt auch, wenn man mit dem Fahrrad in einen Verkehrsunfall verwickelt ist und sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt.

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Fahrerflucht ist eine Straftat, die nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet wird. Das gilt auch, wenn man mit dem Fahrrad in einen Verkehrsunfall verwickelt ist und sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Immer wieder passieren Unfälle mit dem Fahrrad und es kommt zur Unfallflucht, wie das folgende Beispiel https://rheinischer-spiegel.de/viersen-unfallflucht-mit-dem-fahrrad-zeugen-gesucht/ zeigt. Oftmals ist es der erste Schock, der zur Unfallflucht führt. Hat man den ersten Schreck überwunden und ist sich der Tat bewusst geworden, sollte man innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall eine Selbstanzeige wegen Fahrerflucht stellen. Handelt es sich um einen geringen Sachschaden, dann besteht die Chance auf eine Strafmilderung. Außerdem sollte man die Unterstützung vom Anwalt für Fahrerflucht nutzen. Dieser informiert über die Sanktionen bei Unfallflucht mit dem Rad und kann bei einem Verfahren eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

 

Gibt es ein Fahrverbot bei Fahrerflucht mit dem Rad?

Es ist möglich, dass bei Fahrerflucht mit dem Rad ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Das ist beispielsweise dann möglich, wenn der Radfahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Unabhängig von der Schwere des Schadens ist nach § 69 StGB aber kein Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Ausgenommen sind hiervon Fahrer von E-Bikes, denn die Elektroräder mit einer maximalen Fahrgeschwindigkeit von 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge. Ist man mit dem Fahrrad in einen Unfall verwickelt und wird wegen Fahrerflucht ermittelt, hilft der Rechtsanwalt für Unfallflucht. Weitere Informationen zum Thema Fahrerflucht mit dem Fahrrad bietet der Anwalt für Fahrerflucht auf https://fahrerflucht.eu

 

Was tun bei Parkschaden am Fahrrad?

Auch nicht selten sind Parkschäden an Fahrrädern, wie zum Beispiel der folgende Vorfall https://www.digitaldaily.de/2021/11/04/unfallflucht-an-der-hammer-fahrrad-beschaedigt-eigentuemer-gesucht-20211104-162000/ zeigt. Bemerkt man am abgestellten Fahrrad einen Schaden und findet den Verursacher vor Ort nicht, dann kann man einige Maßnahmen ergreifen. Zunächst könnten eventuelle Zeugen helfen, um den Verursacher zu ermitteln. Gibt es keine Zeugen und bleibt der Verursacher unbekannt, stellt man bei der Polizei eine Anzeige wegen Fahrerflucht gegen Unbekannt. Zudem sollte man Bilder vom Schaden am Fahrrad machen. Kann der Verursacher ermittelt werden, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, zahlt der Geschädigte die Schadensregulierung aus eigener Tasche.

 

Unternehmensprofil

Die Kanzlei für Fahrerflucht informiert auf fahrerflucht.eu rund um das Thema Unfallflucht und Sanktionen. Interessierte erfahren beim Anwalt für Unfallflucht, was bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu tun ist und wer die Kosten übernimmt. Außerdem informiert die Anwaltskanzlei über die Strafen für Fahrerflucht und über die mögliche Strafmilderung bei Selbstanzeige wegen Unfallflucht.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Orkun Artiisik (Tel.: 03052642991), verantwortlich.

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