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Baumaschinen Mieten - worauf ist zu achten?


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Baumaschinen sind sehr teuer, weshalb viele Unternehmen sie ausleihen. Das betrifft insbesondere Baumaschinen, die nur selten zum Einsatz kommen. Mit dem Baumaschinenverleih stellen Verleiher ein flächendeckendes Angebot zur Verfügung. Unternehmen, die Baumaschinen von einer Fachfirma ausleihen, müssen viele Details berücksichtigen.

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Vermieter für Baumaschinen sorgfältig auswählen

Online und offline werben Fachfirmen für den Baumaschinenverleih mit lukrativen Angeboten. Baumaschinen werden international verliehen, weshalb nicht alle deutschsprachigen Angebote von Firmen aus Deutschland veröffentlicht werden. Bevor eine gezielte Anfrage erfolgt, ist der Unternehmenssitz zu prüfen und wo sich die Baumaschinen befinden. Es gibt in Bezug auf den Leihvertrag stattliche Unterschiede. Ein günstiges Angebot ist zwar verlockend, allerdings nutzlos, wenn der Verleiher bestimmte Leistungen nicht erbringt.

Beim Mieten von Baumaschinen ist darauf zu achten, dass sie regelmäßig gewartet werden. Deshalb ist es sinnvoll, einen regionalen Anbieter auszuwählen und die Baumaschinen vor dem Ausleihen in Augenschein zu nehmen. Die Prüfung sollte von dem Mitarbeiter erfolgen, der die Baumaschine während der Leihzeit führt. M&V Veit Baumaschinen beispielsweise setzt auf ein digitales System um den Zustand der Maschinen zu dokumentieren – im Interesse der gegenseitigen Fairness.

Vor dem endgültigen Leihvertrag ist es legitim, die Angebote mehrerer Anbieter zu vergleichen. So erfahren Leihnehmer, welches Unternehmen für Baumaschinen die besten Konditionen anbietet.

 

Anforderungen während des Leihvertrags

Die Baumaschinen sind nur für den Zeitraum der Nutzungsdauer auszuleihen, um Kosten zu sparen. Unternehmer, die eine oder mehrere Baumaschinen ausleihen, müssen einen Zeitplan für die Arbeitsabläufe erstellen.

Während der Leihzeit müssen folgende Leistungen abgedeckt sein:

-          Versicherungsschutz für die Baumaschinen

-          Einweisung für die jeweilige Baumaschine

-          Wartung- und Reparaturservice für alle gemieteten Baumaschinen

-          Anlieferung und Abtransport

-          Kundenkontakt

Während der Laufzeit hat der Leihnehmer stets auf die korrekte Handhabung der Baumaschinen zu achten. Bedient werden dürfen Baumaschinen nur von geschultem Fachpersonal. Des Weiteren sind die Baumaschinen vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Das setzt voraus, dass die Baumaschine verschlossen ist. Sollte das aufgrund der Konstruktion nicht möglich sein, hat der Leihnehmer die Baumaschine so zu schützen, dass keine Bedienung dieser möglich ist. Schäden sind dem Eigentümer der M&V Veit Baumaschinen umgehend anzuzeigen.

Jede Baumaschine ist ausschließlich für seinen Arbeitszweck zu nutzen. Die geliehene Baumaschine darf nicht Dritten überlassen werden, die nicht Teil des Mietkontrakts sind.

 

Sicherheit der Baumaschinen

M&V Veit Baumaschinen werden vom Eigentümer regelmäßig geprüft und gewartet. Auffälligkeiten, die die Sicherheit der Baumaschinen beeinträchtigen, sind zu dokumentieren und dem Eigentümer zu melden. Vor jeder Nutzung der Baumaschinen eines jeden Arbeitstages sollten die Baumaschinenführer die Funktionen prüfen.

Sind alle Leitungen fest, ist die Schaufel beim Bagger gesichert und weisen die Räder des Radladers keine Schäden auf? Ein morgendlicher Check deckt Mängel umgehend auf, die durch den Kundendienst behoben werden.

 

Transport von Baumaschinen

Die M&V Veit Baumaschinen werden durch den Anbieter angeliefert. Es ist aus Gründen der Kosten und Sicherheit davon abzuraten, die Baumaschinen eigenständig zu transportieren, wenn im Leihvertrag ausdrücklich der Transport durch den Verleiher gewährleistet ist. Für Schäden, die durch den eigenständigen Transport verursacht werden, haftet der Leihnehmer. Baumaschinen sind teils sehr teuer, weshalb sich keine Risiken lohnen.

Zum Leihende sind die geliehenen Baumaschinen dem Eigentümer auszuhändigen. Es reicht, dass der Verleiher Zugang zum Stellplatz der M&V Veit Baumaschinen erhält, um sie abzutransportieren.


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