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Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde gegen „Bundesnotbremse“ zurück


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die im April 2021 beschlossene Bundesnotbremse mit nächtlichen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen abgewiesen. „Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers“, so die Richter. Besagte Maßnahme diente „dem Lebens- und Gesundheitsschutz“.

Bisher hatte das Bundesverfassungsgericht nur über Eilanträge gegen die Maßnahmen der Notbremse entschieden und alle abgewiesen. Verfassungsbeschwerden im eigentlichen Hauptverfahren wurden nun zum ersten Mal geprüft.

 

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Timo Radtke (Tel.: +49 (0) 2635 / 9224-21), verantwortlich.

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