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„Keine Großreform, aber viele Steuerzahler werden etwas entlastet“ – Steuerberater bewerten den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung


Von Bestfall

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 „Von der neuen Bundesregierung sind zwar keine grundlegenden Steuerreformen zu erwarten, aber zahlreiche kleinere steuerliche Änderungen, die viele Steuerzahler zumindest etwas entlasten dürften.“ So lautet das Fazit von Heiner Röttger, Partner der Münsteraner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher, der die Beschlüsse des von SPD, Grünen und FDP vorgelegten Koalitionsvertrages einer steuerlichen Bewertung unterzog.


So ist geplant, die Homeoffice-Pauschale (5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro) auch über das Jahr 2021 hinaus zu verlängern, den Sparerpauschbetrag ab 2023 von gegenwärtig 801 Euro auf 1.000 Euro zu erhöhen und Zuschläge in Pflegeberufen von der Steuer zu befreien. Mehr netto vom Bruttoeinkommen werden die meisten Steuerzahler auch durch den vollen Abzug der Rentenversicherungsbeiträge bereits ab dem Jahr 2023 (statt 2025) und den langsameren Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils um nur noch 0,5 % (statt 1,0 %) behalten. Positiv für Minijobber: Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro steigt die Verdienstgrenze für Minijobs von 450 EUR auf 520 Euro und die für Midi-Jobs auf 1.600 Euro.

Wichtig für alle, die von der reduzierten Besteuerung des Nutzungsvorteils für Dienstwagen mit Elektroantrieb (0,5 % statt 1,0 % des Bruttolistenpreises pro Monat) profitieren. Die Koalition will sie in Zukunft auf die rein elektrische Fahrleistung ausrichten: Sie soll nur noch für den überwiegend (mehr als 50%) rein elektrischen Fahrbetrieb gelten. „Wie dies im Einzelnen nachgewiesen werden soll, ist noch unklar“, sagt Röttger. Doch ab 2023, wenn diese Neuregelung in Kraft treten soll, dürfte die bisherige Steuervergünstigung für Plug-in-Hybridfahrzeuge entfallen.

Eine gute Nachricht könnte der Koalitionsvertrag für alle diejenigen enthalten, die perspektivisch in den eigenen vier Wänden wohnen wollen: Um den Erwerb selbstgenutzten Wohnungseigentums zu fördern, sollen die Bundesländer künftig die Grunderwerbsteuer – etwa durch Freibeträge – autonomer gestalten können; gegenwärtig können sie nur die Höhe des Steuersatzes bestimmen. „Eine sinnvolle Maßnahme, wenn die Bundesländer davon Gebrauch machen, da die Grunderwerbsteuer inzwischen meist der größte Kostentreiber bei den Nebenkosten ist“, kommentiert Röttger.

Auch für Unternehmen enthält der Koalitionsvertrag einige Bonbons. So soll die gegenwärtig aufgrund der Corona-Pandemie nur für 2020 und 2021 vorgesehene Ausweitung des Verlustrücktrages auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume bis Ende 2023 verlängert werden. Zudem hat die Koalition eine Investitionsprämie bei Investitionen für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter in den Jahren 2022 und 2023 angekündigt. Durch eine „Superabschreibung“ können Investoren einen noch von der Regierung zu konkretisierenden Anteil der Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bereits im Jahr der Anschaffung beziehungsweise Herstellung gewinnmindernd abziehen. „Bedeutsam für Familienunternehmen ist außerdem, was nicht im Koalitionsvertrag steht“, sagt der Steuerberater: So ist die von einigen Koalitionären im Wahlkampf geforderte verschärfte Einbeziehung von Betriebsvermögen in die Erbschaft- und Schenkungsteuer gescheitert.

Um das Steueraufkommen ohne Steuererhöhungen zu steigern und die geplanten Entlastungen zu finanzieren, wollen die Koalitionspartner Steuerhinterziehung und aggressive Steuergestaltungen unterbinden. Dazu sollen der Daten- und Informationsaustausch zwischen Finanzaufsicht und Steuerbehörden und auch die Quellenbesteuerung ausgeweitet werden. Letzteres soll insbesondere durch Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen erfolgen. „Hier ist aber nicht mit schnellen Veränderungen zu rechnen“, meint Röttger. „Die Neuverhandlung oder Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen als völkerrechtliche Verträge dauert regelmäßig mehrere Jahre.“

Aus Sicht der mittelständischen Wirtschaft eher kritisch einzuordnen ist die vorgesehene Ausweitung der Mitteilungspflicht für „Steuergestaltungen“, die bislang nur für grenzüberschreitende Sachverhalte gilt. Dem Koalitionsvertrag zufolge soll diese auch für rein nationale „Steuergestaltungen“ gelten, sofern der Umsatz eines Unternehmens über 10 Millionen Euro liegt. „Aus unseren Erfahrungen aus der seit 2020 geltenden Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ist ein hoher bürokratischer Compliance-Aufwand zu befürchten – im Zweifel ohne nennenswerten Mehrwert für den Fiskus“, so Röttger.

Bildunterschrift: Heiner Röttger, Partner der Münsteraner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher

Bildquelle: Fotostudio Wiegel


HLB Schumacher
Die HLB Schumacher GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bietet seit über 90 Jahren Leistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung an. Zusammen mit der qualifizierten und an praktischen wirtschaftlichen Bedürfnissen ausgerichteten Rechts- und Finanzierungsberatung, die die HLB Schumacher Hallermann GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft und die HLB Schumacher GmbH Unternehmensberatung leisten, beinhaltet das Dienstleistungsangebot von HLB Schumacher das gesamte Spektrum wirtschaftlicher Beratung. HLB Schumacher ist seit 1985 Mitglied beim internationalen Netzwerk HLB. Insgesamt beraten und betreuen derzeit 130 hochqualifizierte Mitarbeiter an den Standorten Münster und Leipzig national und international ausgerichtete Unternehmen und Organisationen. Weitere Informationen unter www.hlb-schumacher.de.

Über HLB 
HLB ist ein globales Netzwerk aus unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in über 150 Ländern mit rund 30.000 Mitarbeitern. In Deutschland beraten 22 Mitgliedsfirmen mit mehr als 200 Partnern und über 1.900 Experten Entscheider und Unternehmen aller Unternehmensgrößen und -branchen. Mit einem Umsatz von über 215 Millionen Euro gehört HLB zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de.



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