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Kartellklage gegen Facebook wird gebilligt


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Facebook soll gegen Wettbewerbsregeln verstoßen haben

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Die zweite Wettbewerbsklage der US-Regierung gegen Facebook wurde von einem Gericht in Washington angenommen. Der Richter James Boasberg hatte den ersten Verweis im Sommer aufgrund unzureichender Argumentation abgewiesen. Wie aus den Gerichtsdokumenten hervorging, sah er den Vorwurf des unfairen Wettbewerbs besser begründet. Des Weiteren wies der Richter die Forderung von Facebook zurück, die Klage abzuweisen, da Lina Khan, FTC-Chefin, zu befangen sei.

Die Federal Trade Commission wirft Facebook vor, dass sie eine Monopolstellung im Bereich der Online-Netzwerke einnimmt. Facebook habe auch den Chatdienst „WhatsApp“ und die Fotoplattform „Instagram“ gekauft, um besagtes Monopol zu schützen. Diese Übernahmen müssen rückgängig gemacht werden. Die FTC lieferte, wie vom Richter gefordert, bessere Argumente, die die Monopolstellung Facebooks besser belegen sollen. Sie stützen sich dabei vor allem auf die Entwicklung der Nutzerzahlen und die Nutzungszeit, die Menschen auf der Plattform verbringen.

Gegenüber dem „Wall Street Journal“ sagte ein Sprecher des Facebook-Konzerns „Meta“, dass die Tatsachen die Vorwürfe widerlegen würden. Die Investitionen Facebooks in Instagram und WhatsApp seien gut für den Wettbewerb gewesen.

 

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Timo Radtke (Tel.: +49 (0) 2635 / 9224-21), verantwortlich.

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