"Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts"
Von Prof. Dr. K. Schwantag · Dr. P. Kraushaar GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
WEBINAR - Option für ALLE Personengesellschaften zur KÖRPERSCHAFTSTEUER
WEBINAR - Option für ALLE Personengesellschaften zur KÖRPERSCHAFTSTEUERWir laden Sie herzlich ein zum Webinar:
"Option für ALLE Personengesellschaften zur KÖRPERSCHAFTSTEUER"
Das kostenfreie Webinar findet am 15. März 2022 um 17.00 Uhr statt. ...
Wir laden Sie herzlich ein zum Webinar:
"Option für ALLE Personengesellschaften zur KÖRPERSCHAFTSTEUER"
Das kostenfreie Webinar findet am 15. März 2022 um 17.00 Uhr statt.
Der Gesetzgeber will die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform einer KG oder OHG verbessern. Dazu wurde mit dem KöMoG insbesondere eine Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer eingeführt. Doch in dem Gesetzespaket sind auch noch weitere Änderungen im Bereich der Besteuerung von Gesellschaften enthalten.
Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts" (KöMoG) wird Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Durch Ausübung der Option soll die Personenhandelsgesellschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft ebenso wie eine Kapitalgesellschaft nur mit 15 % Körperschaftsteuer besteuert werden.
Steuerberater Sebastian Schubert geht in diesem Webinar auf die wichtigsten Fragen ein, die das neue Gesetz und die damit verbundene Option für Personengesellschaften (PartG, OHG, KG, GmbH & Co. KG) mit sich bringen:
- Welche Vorteile bringt es?
- Welche Nachteile können sich ergeben?
- Was sind die Herausforderungen bei der Umsetzung?
- Was muss bei der steuerrechtlichen Umwandlung beachtet werden?
- Welche Fallstricke sollte man bei der Wahl des Optionsmodells im Auge behalten?
- Zivilrechtliche Problematik: Was passiert mit dem Gesellschaftergehalt? Muss der Gesellschaftervertrag angepasst werden?
- Welche Problematiken dürfen bei der Schenkungsteuer nicht außer Acht gelassen werden?
Melden Sie sich HIER an: Anmeldung zum WEBINAR am 15. März 2022 um 17.00 Uhr
Herzliche Grüße
Ihre SK Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte Kontakt
Prof. Dr. K. Schwantag · Dr. P. Kraushaar GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ljiljana Gukumus
Zeilweg 42
60439 Frankfurt am Main
+49 69 971 231-0
l.gukumus@sk-berater.com
https://www.sk-berater.com/
"Option für ALLE Personengesellschaften zur KÖRPERSCHAFTSTEUER"
Das kostenfreie Webinar findet am 15. März 2022 um 17.00 Uhr statt.
Der Gesetzgeber will die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform einer KG oder OHG verbessern. Dazu wurde mit dem KöMoG insbesondere eine Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer eingeführt. Doch in dem Gesetzespaket sind auch noch weitere Änderungen im Bereich der Besteuerung von Gesellschaften enthalten.
Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts" (KöMoG) wird Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Durch Ausübung der Option soll die Personenhandelsgesellschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft ebenso wie eine Kapitalgesellschaft nur mit 15 % Körperschaftsteuer besteuert werden.
Steuerberater Sebastian Schubert geht in diesem Webinar auf die wichtigsten Fragen ein, die das neue Gesetz und die damit verbundene Option für Personengesellschaften (PartG, OHG, KG, GmbH & Co. KG) mit sich bringen:
- Welche Vorteile bringt es?
- Welche Nachteile können sich ergeben?
- Was sind die Herausforderungen bei der Umsetzung?
- Was muss bei der steuerrechtlichen Umwandlung beachtet werden?
- Welche Fallstricke sollte man bei der Wahl des Optionsmodells im Auge behalten?
- Zivilrechtliche Problematik: Was passiert mit dem Gesellschaftergehalt? Muss der Gesellschaftervertrag angepasst werden?
- Welche Problematiken dürfen bei der Schenkungsteuer nicht außer Acht gelassen werden?
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09.03.22
09. Mrz 22
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Ljiljana Gukumus (Tel.: +49 69 971 231-0)">Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Ljiljana Gukumus (Tel.: +49 69 971 231-0), verantwortlich.
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