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Esther Omlin: Jeder Mensch besitzt Menschenrechte


Von Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen

Esther Omlin berichtet über die Bedeutung der Menschenrechte und ihren damit verbundenen Einsatz
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Esther Omlin hat in ihrer Karriere bereits einige Stationen hinter sich. Jahrelang war sie als Oberstaatsanwältin in der Schweiz tätig und hat diverse Publikationen zum Thema nationales und internationales Strafrecht veröffentlicht. Inzwischen ist Esther Omlin Leiterin eines Luzerner Büros und leistet dort Beratungsdienste in diversen Kompetenzbereichen. Darüber hinaus führt sie Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und kümmert sich um Untersuchungsberichte. Ein großes Augenmerk der Juristin liegt neben dem Strafrecht allerdings auch auf dem Thema Menschenrechte, für das sie sich als Mitglied der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) seit vielen Jahren einsetzt.


Verzeichnis:
• Wie setzt sich die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter für Menschenrechte ein?
• Wann spricht man von Menschenrechten?
• Was versteht man unter Völkerrechten?
• Wie hilft Esther Omlins Büro bei Rechtsfragen weiter?


WIE SETZT SICH DIE NATIONALE KOMMISSION ZUR VERHÜTUNG VON FOLTER FÜR MENSCHENRECHTE EIN?

Die NKVF gilt, wie Esther Omlin erklärt, als unabhängig arbeitende Kommission, die durch regelmäßige Untersuchungen die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte in verschiedenen Institutionen und Bereichen kontrolliert. Dazu zählen zum Beispiel Gefängnisse, Heime, psychiatrische Anstalten, Asylzentren oder Zwangsrückschaffungsflüge. Die Kontrollen erfolgen stets in enger Zusammenarbeit mit Behörden. Als Mitglied der NKVF entwirft Esther Omlin unter anderem konkrete Empfehlungen zur Umsetzung und Einhaltung der Rechte.


WANN SPRICHT MAN VON MENSCHENRECHTEN?

Als Menschenrechte werden sämtliche Freiheits- und Autonomierechte bezeichnet, die jedem Menschen universell, unveräußerlich und unteilbar zustehen. Darunter fällt zum Beispiel das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, sowie das Verbot von Sklaverei, Leibeigenschaft, Folter oder unmenschlicher Behandlung. Wie Esther Omlin weiß, werden diese Grundrechte allerdings nicht immer eingehalten, weshalb sich die Juristin schon seit Jahren mit der Thematik auseinandersetzt.


WAS VERSTEHT MAN UNTER VÖLKERRECHTEN?

Das Menschenrecht gilt grundsätzlich als Teil des humanitären Völkerrechts. Allerdings ist das Völkerrecht trotzdem nochmal ein anderes Rechtsgebiet, erklärt Esther Omlin. Unter Völkerrecht versteht man grob zusammengefasst sämtliche Bestimmungen und Regelungen, die für eine friedliche Koexistenz der Völker sorgen. Dazu zählen beispielsweise Doppelbesteuerungsabkommen, durch die verhindert wird, dass eine Person ihre Vermögenswerte in unterschiedlichen Ländern versteuern muss. Aber auch Handelsverträge, die den Import und Export regeln, fallen unter den Bereich des Völkerrechts. Um die Einhaltung dieser Gesetze kümmern sich laut Bundesverfassung Bund und Kantone, wobei die Menschenrechte unter den Bereich des Landesrechts fallen.


WIE HILFT ESTHER OMLINS BÜRO IN DIESEN RECHTSFRAGEN WEITER?

Wer Unterstützung und Beratung in strafrechtlichen und rechtlichen Angelegenheiten benötigt, ist bei Esther Omlin gut aufgehoben. Die Juristin profitiert von einem Netzwerk aus verschiedenen Partnern wie Staatsanwälte, Anwälte, Treuhänder und IT-Fachleute, die eine große Expertise in den Bereichen des Strafrechts, Wirtschaftsrechts und Völkerrechts besitzen. Diskretion wird bei Esther Omlin in diesem Zusammenhang ganz großgeschrieben, weshalb der Klient stets darauf vertrauen kann, dass seine Anfragen und Sorgen streng vertraulich bleiben.




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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Esther Omlin (Tel.: +41 (0) 41 220 21 92), verantwortlich.

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