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Echte Datenschutz Hilfe speziell für Einzelunternehmer und Kleinstfirmen


Von CORIDAS GmbH

Der DSGVO Erste Hilfe Koffer

Seit Inkrafttreten der EU DSGVO im Jahre 2018 ist die Verunsicherung der Kleinstunternehmen in Deutschland nicht besser geworden. Fragt man Selbstständige danach, was sie im Datenschutz bereits umgesetzt haben, ist die Antwort überwiegend ein Schulterzucken. Praktische Hilfe bekommen gibt es auf den vielen Vorträgen nicht und für Datenschutzbeauftragte sind die „Kleinen“ überwiegend uninteressant oder schlichtweg zu teuer.

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Viele der kleinen Gewerbetreibenden wissen gar nicht, dass auch sie Mindestanforderungen im Datenschutz umsetzen müssen, auch wenn sie nicht unter die Pflicht der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten fallen. 

Diesen müssen erst Unternehmen ab 20 Mitarbeitern bestellen, die automatisiert personenbezogenen Daten verarbeiten. 

Aber sind damit die ganzen kleinen Gewerbetreibenden aus dem Schneider? Beileibe nicht und die Gefahr der Bußgelder steigt jährlich, da auch stetig die Zahl der Beschwerden durch Kunden oder Mitarbeiter bei den Aufsichtsbehörden für Datenschutz steigen. Und wenn dann ein Kunde Auskunft über seine Daten verlangt und dem nicht genügend nachgekommen wird, hat man schnell Kontakt mit der zuständigen Behörde. 

Doch was erwartet eigentlich das Gesetz auch von Soloselbstständigen und Kleinstfirmen? Reicht da eine Datenschutzerklärung auf der Webseite aus, um den Anforderungen genüge zu tun? 

Hier ist ein ganz klares Nein die Antwort! Zumal auf den meisten Webseiten die Datenschutzerklärung und die Cookie Banner nicht datenschutzkonform sind, da entweder zu viel aufgeführt wird oder wichtige Zustimmungen fehlen. 

Von jedem Gewerbetreibenden, angefangen vom Einzelunternehmer werden Dokumentationen erwartet, die man bei einer Prüfung auch rückwirkend der letzten Jahre vorlegen muss. Daher ist eine jährliche Aktualisierung Pflicht. 

Aber was umfasst eine Datenschutzdokumentation alles?

  • Information der Kunden und Mitarbeiter auch außerhalb des Internets
  • Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Konzept zur jährlichen Überprüfung
  • Auftragsverarbeitungsverträge mit externen Dienstleistern
  • Einwilligung Bildrechte und Ausschlusshaftung
  • Regelung der privaten E-Mail-Nutzung von Mitarbeitern
  • Transparente Datenschutzerklärung
  • Cookie Banner nach neuestem TTDSG
  • Usw.

Für Datenschutzlaien ist die ganze Umsetzung eine riesige Hürde. Da ist einerseits der Zeit- und Personalaspekt und andererseits, ob man es dann auch richtig umsetzt. 

Seit 2017 gibt es für diese Herausforderung die passende Lösung – den DSGVO Erste Hilfe Koffer!

Exklusiv für Einzelunternehmer, Freiberufler und Firmen bis 19 Mitarbeiter im Büro!

Darin enthalten sind sämtliche Musterunterlagen und die Partner der CORIDAS erarbeiten gemeinsam mit dem Kunden in einer 4-stündigen Online-Videositzung alle notwendigen Dokumentationen und klärt die Fragen des Kunden direkt. 

Zudem wird die Webseite überprüft und alle technischen Tools und genutzten Softwareanwendungen werden durchgesprochen, ob es Probleme der Nutzung datenschutzrechtlicher Natur geben könnte.

Einfacher,  praktischer und verständlicher geht Datenschutz nicht!

Mehr Infos und Anfrage für ein Pauschalangebot unter  https://www.dsgvo-erste-hilfe.de



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Corinna Göring (Tel.: 08252-9090288), verantwortlich.

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