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Für wen könnte eine Holding-Gesellschaft in den Niederlanden interessant sein ?


Von Dutch Intraco Holding B.V.

 

Eine niederländische Holdingstruktur dürfte gerade jetzt wieder auch für deutsche Unternehmen sehr interessant sein.

 

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Hier einmal exemplarisch zehn mögliche Beweggründe:

 

• z.B. für Existenzgründer, die den Schutz einer beschränkten Haftung benötigen

 

• z.B. für Projekte, deren Abwicklung in einem genau definiertem rechtlichen Rahmen abgewickelt werden sollen

 

• z.B. um geistiges Eigentum klar vor einem denkbaren Zugriff abzusichern

 

• z.B. für Unternehmen, die inHi mehreren Staaten parallel aktiv werden wollen

 

• z.B. für Personen, die eine Holding zur Vermögensverwaltung nutzen wollen

 

• z.B. für Personen, die aktuell in ihrer unternehmerischen Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind

 

• z.B. für Strukturen, die die unterschiedlichen Bedingungen in der EU nutzen wollen

 

• z.B. für Überlegungen zur Optimierung von Kosten, Lasten und Abgaben

 

• z.B. für Gesellschaften, die ihre Strukturen nach Möglichkeit optimal organisieren wollen

 

• z.B. für Familienunternehmen, die Besitzanteils- und Erbfolgefragen klären wollen

 

Das sind natürlich erst einmal nur einige denkbare Gründe, um sich mit der Etablierung einer Holding-Gesellschaft in den Niederlanden zu beschäftigen. Bei vielen unserer Mandanten gibt es einen Mix von Gründen, um sich mit dem Gedanken der Gründung einer Holding in den Niederlanden zu beschäftigen. Vielleicht ein paar Praxisbeispiele zu den einzelnen Beweggründen:

 



 

• Wenn Existenzgründer in Deutschland eine GmbH gründen wollen, brauchen sie € 25.000,00 Stammkapital zzgl. den Kosten der Gründung selbst. Da ist man mit ca. € 2.000,0 für Notar, Gericht etc. schnell bei € 27.000,00 und die Eintragung uns Handelsregister dauert durchschnittlich zwischen 6 und 12 Wochen. In dieser Zeit (von der Gründung bis zur Eintragung ins Handelsregister) haftet der Existenzgründer voll. In den Niederlanden benötigt man theoretisch tatsächlich nur € 1,00 an Stammkapital, die Kosten der Gründung selbst liegen bei aktuell ca. € 800,00 bis € 1.000,00 für den Notar und ca. € 300,00 – 400,00 für den gesetzlich vorgeschriebenen Dolmetscher. Die Eintragung ins Handelsregister dauert zwischen 1 und max. 3 Tagen. Wir selber empfehlen aber unbedingt ein höheres Stammkapital einzuzahlen, damit ein glaubwürdiger Betrieb der Gesellschaft erkannt werden kann. Eine Holding sollte ein Stammkapital von mindestens € 10.000,00 zeichnen. Näheres hierzu mündlich. Mit der beglaubigten Eintragung aus dem Handelsregister (aktuell € 15,00) gründet man in Deutschland z.B. eine B.V. & Co KG. Die Kosten dafür liegen aktuell bei ca. € 170,00 bis € 200,00.

 

• Wenn ein Unternehmen z.B. mehrere größere Bauvorhaben realisieren will und das jeweilige Risiko möglichst in sich geschlossen halten will, dann gründet es für jedes dieser Bauvorhaben eine eigene BV oder bei Bedarf in Deutschland eigene B.V. & Co KG o.ä. und löst diese nach Beendigung des Projektes wieder auf.

 

• Besonders zur Aufbewahrung des sog. „geistigen Eigentums“ lohnt sich eine niederländische Holding. Dieser Holding überträgt man z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Wort-/Bildmarken, Ton- und Filmrechte, technische Verfahrensbeschreibungen, Rezepte etc. Nutzt eine Tochterfirma dieser Holding dieses geistige Eigentum, so müssen entsprechende Entgelte für Nutzungen an die Holding entrichtet werden. Diese Einnahmen werden in den Niederlanden nur sehr gering besteuert.

 

• Wenn ein Unternehmer aus einem Nicht-EU Staat in der Europäischen Union flächendeckend aktiv werden will, ist die Gründung einer möglichst universell einsetzbaren, flexiblen Gesellschaft bei geringen Gründungs- und Betreibungskosten unumgänglich. Auch hier bietet sich eine Holding in den Niederlanden an. Ist die Gesellschaft als Holding gegründet, kann man problemlos in allen EU-Staaten Tochterunternehmen gründen, wobei die niederländische Holding die Gründerin und Eigentümerin ist.

 

• Natürliche oder juristische Personen, die über entsprechendes Betriebs- oder Privatvermögen verfügen, können diese in den Besitz einer niederländische Holding einbringen, denn alle unsere Holdingkonstruktionen sind sogn. „Management-, Beteiligungs- und Finanzierungsholdings“, die selbstverständlich auch die Betriebsvermögen der Tochtergesellschaften besitzen können und die Nutzung gegen entsprechende Zahlungen anbieten.

 

• Ein Unternehmer oder ein Unternehmen kann aus verschiedensten Gründen in eine Schieflage oder sogar in eine Insolvenz geraten. Hat der Unternehmer bzw. das Unternehmen nicht entsprechend vorgesorgt, kann solch eine Entwicklung zu einer Situation führen, in der man nicht mehr handlungsfähig ist. Auch hier bietet sich zur Neuaufstellung die Gründung einer niederländischen Gesellschaft an.

 

• Alle EU-Mitgliedsstaaten zzgl. der Schweiz, Norwegen und Großbritannien haben in vielen Bereichen sehr unterschiedliche Regelungen, Möglichkeiten und Chancen. Um diese jeweiligen Vorteile zu nutzen und entsprechende Nachteile zu neutralisieren, bietet sich eine Holding auf jeden Fall an. Über eine entsprechend international agierende Struktur sind die Gestaltungsmöglichkeiten optimal nutzbar.

 

• Mit einer Holding und nur schon einer einzigen Tochtergesellschaft lassen sich sehr interessante Modelle zur optimalen Gestaltung von Kosten, Lasten und Abgaben modellieren und bilden die Basis für eine mittel- und langfristige Planung.

 

• Eine niederländische Holding hat als Muttergesellschaft nur Management-, Beteiligungs- und Finanzierungsfragen zu klären. In der Holding wird das Verhältnis Mutter-Töchter und Töchter-Töchter geklärt und organisiert. Die Tochtergesellschaft kann sich dann wirklich komplett auf das operative Geschäft konzentrieren.

 

• Familienunternehmen, die schon jetzt wissen, wie das Unternehmen weitergeführt werden soll, können schon durch Schaffung einer entsprechenden Struktur dafür sorgen, dass potentielle Erben als Gesellschafter eingebunden werden. Im Gegensatz zu deutschen Kapitalgesellschaften kann auch ein Minderheitsgesellschafter durchaus uneingeschränkter Alleingeschäftsführer sein, obwohl er vielleicht nur noch 10% der Geschäftsanteile hält; da vielleicht seine Ehefrau und seine 2 Kinder bereits insgesamt 90% halten. Im Falle einer Vererbung von Firmenanteilen brauchen dann nur noch 10% vererbt bzw. übertragen werden.

 



 

Die Vorteile einer niederländischen Holding in der Rechtsform einer B.V. bietet für nicht in den Niederlanden lebenden natürlichen Personen oder registrierten juristischen Personen folgende Vorzüge:

 



 

• schnell und unbürokratisch zu gründen

 

• Gründungskosten und Handelsregistereintrag aktuell ca. € 8000,00 bis € 1.000,00 netto.

 

• Als Management-, Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaft universell einsetzbar

 

• Als Komplementär in deutschen B.V. & Co KG einsetzbar

 

• Nur zur notariellen Beurkundung muss der Gründer persönlich anwesend sein

 

Kein niederländisches Bankkonto zur Führung der Holding erforderlich

 

• Interessante Konstruktionen durch kreative Gestaltungsmöglichkeiten

 

• Günstige Komplettverwaltung inkl. Geschäftsadresse, niederländischem Mietvertrag, Postservice, laufende Buchhaltung, Behördenkorrespondenz, Jahresabschuss, Bilanzierung etc.

 



 

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen unter m.ilgner@dutch-intaco.eu oder unter der deutschen Mobilfunknummer 0152 – 900 67 673 zur Verfügung.

 



 

Wir führen keine juristischen und/oder steuerrechtliche Beratungen durch. Dies ist ausschließlich den rechts- und steuerberatenden Berufen vorbehalten.

 


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, M Ilgner (Tel.: 0152-90067673), verantwortlich.

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