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Steuern in Zypern: Ist das Land eine Steueroase?


Von Steuern mit System

Häufig kommt die Frage auf, wie hoch die Steuern in Zypern sind. Dabei steht häufiger der Begriff einer Steueroaseim Raum, der oftmals aufgrund deutlich niedriger Unternehmenssteuersätze in Verbindung mit dem EU-Land aufkommt. Wir analysieren, welche Steuern besonderen Vergünstigungen unterliegen und welche Steuern hingegen eher zu vermeiden sind. Dabei spielen auch DBA mit anderen Ländern eine wichtige Rolle, jedoch gilt es dabei Steuerpflichten im Einzelfall zu prüfen.

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Inhaltsverzeichnis

  • 1. Steuern in Zypern: Einleitung
    • 1.1. Zypern als EU-Mitgliedstaat
    • 1.2. Steuern in Zypern und der EU
    • 1.3. Globale Mindeststeuer als Gefährdung für Zypern?
  • 2. Steuersätze in Zypern
    • 2.1. Allgemeine Unternehmenssteuersätze
    • 2.2. Weitere wichtige Steuern in Zypern
    • 2.3. Besonderheiten des Steuerrechts auf Zypern
  • 3. Steuern in Zypern
  • 4. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Kontext der Steuern in Zypern
    • 4.1. Allgemeine Funktion von DBA

1. Steuern in Zypern: Einleitung

1.1. Zypern als EU-Mitgliedstaat

Beginnend mit dem Eintritt Zyperns in die Europäische Union (EU) im Jahr 2004 hat sich einiges in dem kleinen Mittelmeerstaat verändert. Doch bereits zuvor wurde kräftig an Reformen gearbeitet, um unter anderem das Steuersystem auf die EU-Mitgliedschaft vorzubereiten.

1.2. Steuern in Zypern und der EU

Vorab lässt sich sagen, dass Zypern vor dem Eintritt in die EU keineswegs so interessant war wie nach Erhalt der Mitgliedschaft. Denn für Mitgliedstaaten ist der innereuropäische Rechtsverkehr bedeutend simpler, als für Drittstaaten. Dies liegt zum einen an den Hürden hinzu anderen Steuersystemen, den gängigen Ländergrenzen, welche außerhalb der EU maßgebliche Zölle und Ausfuhrabgaben bedeuten sowie eventuelle Komplikationen im Devisenverkehr. Dazu muss man wissen, dass Zypern seit 2008 ebenfalls den Euro als offizielle Landeswährung hat.

Nun ist es wohl kaum ein Geheimnis mehr, dass Steuern in Zypern bedeutend geringer ausfallen als in den meisten anderen europäischen Ländern. Hierbei geht es zunächst einmal um die Unternehmenssteuern. Doch warum ist das überhaupt so?

Bei Beitritten zur EU lässt sich zunächst immer wieder ein interessanter Faktor beobachten, wobei während der Beitrittsverhandlungen häufiger noch höhere Steuersätze gelten als unmittelbar nach der Aufnahme in die EU. Die Steuersparmodelle schauen wir uns im weiteren Verlauf genauer an.

1.3. Globale Mindeststeuer als Gefährdung für Zypern?

Davor gilt es noch kurz eine Betrachtung auf den jüngsten Vorstoß der G7-Staaten zu werfen. Denn durch die vorhandenen Steuerschlupflöcher steigt gleichzeitig in anderen Ländern der Welt der Unmut darüber, dass ihrerseits wichtige Steuereinnahmen einfach aus ihren Wirtschaftsstandorten abgeschöpft werden. Damit diese vermeintlichen Einnahmen nicht zukünftig in Steueroasen überall auf der Welt fließen, wollen die G7-Staaten eine globale Mindestbesteuerung einführen. So mächtig sich das Projekt auch anhört, die Umsetzung wird noch um einiges komplizierter als das bis zum heutigen Tage vorstellbar ist. Denn auf der gesamten Welt sind sehr viele verschiedene Steuersysteme beheimatet und damit verbundene Interessen tief in den Strukturen der Länder verwurzelt. Zum Beispiel gibt es bei sogenannten Steueroasen kaum andere Faktoren als Steuern, wodurch diese Länder im internationalen Vergleich eine Chance gegenüber Industrienationen oder auch Staaten mit hoher Bevölkerungsdichte haben.

Der Plan hinter der Reform sieht zukünftig ein Umsatz-Prinzip anstelle des aktuell vorherrschenden Ortsprinzips vor, um Umsätze dort zu versteuern, wo sie generiert werden. Dabei liegt insbesondere der Fokus auf internationalen Konzernen wie Google, Amazon und Facebook, welche anhand ihrer digitalen Dienstleistungen die Einnahmen über verschiedene Holdingstrukturen und Tochterfirmen in Niedrigsteuerländer verschieben.

Da der Unternehmenssteuersatz in Zypern bei 12,5 % liegt, ist die Gefahr die davon auf Zypern ausgeht als eher gering einzuschätzen. Denn eine Mindeststeuer soll bei einem Prozentsatz von ca. 15 % weltweit angesetzt werden. Dadurch wäre der Unterschied nicht sehr gravierend.

2. Steuersätze in Zypern

2.1. Allgemeine Unternehmenssteuersätze

In der EU gibt es einige Länder, die die niedrigsten Steuersätze für Unternehmen vorweisen. Darunter fällt Zypern mit 12,5 % Körperschaftsteuer einer der Topplätze zu. Außerdem gilt hier als Besonderheit, dass nachträglich keine höhere Besteuerungsquote festgelegt werden kann und die Steuerpflichtigen somit früh Rechtssicherheit sowie Planungssicherheit genießen.

Da in Deutschland beispielsweise zusätzliche Steuern anfallen, wie beispielsweise die Gewerbesteuer, liegen die gesamten Unternehmenssteuern hier deutlich höher als in Zypern. Denn in Deutschland liegt die Gesamtbelastung durch Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag bei ganzen 29,83 %. Andere Industrienationen der EU haben zumeist ähnlich hohe Unternehmenssteuersätze wie Deutschland.

2.2. Weitere wichtige Steuern in Zypern

Bedeutend für das Steuersystem in Zypern sind Steuern wie die Körperschaftssteuer, die Einkommenssteuer sowie die private Dividendensteuer und die Kapitalertragssteuer.

2.3. Besonderheiten des Steuerrechts auf Zypern

Zu den niedrigen Unternehmenssteuern finden sich außerdem weitere Besonderheiten bei der Quellensteuer in Zypern. Denn diese existiert gar nicht auf dem kleinen Inselstaat. Dadurch sind Gelder aus Dividenden, Wertpapieren und Lizenzgebühren als komplett steuerfrei einzustufen. Zudem besteht für ausländische Personen mit Wohnsitz in Zypern eine Befreiung für Zinserträge, unabhängig davon ob diese im Inland oder im Ausland entstanden sind. Die Besonderheit an dieser Regelung stellt eine zu erfüllende Bedingung dar, wonach der Steuerpflichtige einen Non Dom Status vorweisen können muss. Dieser wird ausschließlich an steuerliche Anwohner verteilt, sofern diese für mindestens 60 Tage im Jahr auf Zypern sind. Nachdem dieser einmal besteht, gilt der Status für 17 Jahre. Häufig ist hierbei die Gründung einer Kapitalgesellschaft vorgesehen, wodurch der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig vor Ort wird.

Dies wird durch die Begünstigung von erworbenen IP bei der Lizenzschranke durch sog. IP-Boxen unterstützt. Diese Begünstigung spiegelt sich dadurch wider, dass nur 20 % aller Einnahmen aus IP besteuert werden und das auch noch mit nur einem Steuersatz von 12,5 %, das ergibt ganze 2,5 % Gesamtbesteuerung, was keiner Besteuerung gleichkommt. Jedoch beschränkt sich dies seit 2016 auf Patente und urheberrechtlich geschützte Software. Ausgeschlossen von dieser Regelung wurden demnach Rechte, die zur Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen beitragen.

3. Steuern in Zypern

Doch betrachten wir nun die weiteren steuerlichen Vorteile, die Steuerpflichtige im Mittelmeer erwarten können. Denn die bereits angesprochene Besteuerung auf Ebene der Kapitalgesellschaft beträgt in Zypern lediglich 12,5 %. Außerdem spielen Einkünfte aus der Vermarktung von Patenten und Softwarelizenzen eine besondere Rolle im internationalen Gaming-Bereich. Denn dieser Fakt hat Zypern zu einem wichtigen Standort in der internationalen Gaming-Industrie gemacht.

Besonders wichtig bei der Nutzung Zyperns als Steueroase ist dessen Mitgliedschaft in der Euro-Zone. Denn dies erleichtert den innereuropäischen Umgang durch das wegfallen von Umrechnungsgebühren enorm und machte das Land noch attraktiver. Zuletzt gilt es noch ein paar letzte Aspekte zu betrachten, denn Zypern wird bisher nicht als Niedrigsteuerland in der EU gelistet. Das hängt damit zusammen, dass effektiv bis zu 35 % Steuern in Zypern anfallen können und nur durch Steuerfreibeträge und spezielle steuerfreie Steuerarten eine Vermeidung der hohen Steuerabgaben erreicht werden kann. Außerdem übermittelt es keine Steuerdaten sowie Kontodaten an andere Länder, zumindest bisher.

4. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Kontext der Steuern in Zypern

4.1. Allgemeine Funktion von DBA

Es gibt aktuell die Tendenz Deutschlands durch DBA die Steuerhoheit einem der beteiligten Ländern zuzusprechen, also entweder dem Ansässigkeitsstaat oder dem anderen Vertragsstaat. Denn dies entspricht dem Ansatz, dass die Steuerpflichtigen immer an dem Ort Steuern zahlen, an welchem Sie ansässig sind beziehungsweise wirtschaftliche Aktivitäten in Form einer Betriebsstätte oder ähnlichem ausüben. Jedoch ist häufig das Ziel von Steuerpflichtigen, welche grundsätzlich eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland aufweisen, statt im steuerlich eher teuren Deutschland ihre Einkünfte ins günstigere Ausland zu verorten. Dabei gilt es logischerweise die DBA Vorgaben mit den beteiligten Staaten zu beachten. Meistens orientieren sich diese an dem OECD Musterabkommen, jedoch gibt es fast immer länderspezifische Anpassungen.


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