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Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahme (EnSikuMaV)


Von DSC Unternehmensberatung und Software GmbH

DSC bietet Beratungs- und Umsetzungsunterstützung für Energieversorger (Gas- und Wärmelieferanten), damit Ihre Formulare, Prozesse und SAP-Systeme (u. a. SAP for Utilities) auf die bevorstehende Änderung vorbereitet sind.

Am 24. August 2022 hat die Bundesregierung die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahme (EnSikuMaV) mit Inkrafttreten zum 1. September 2022 beschlossen. Die Laufzeit der Verordnung gilt Stand heute für 6 Monate, bis zum 28. Februar 2023. Die Regelungen der EnSikuMaV sehen eine Reihe von Maßnahmen vor, um Energieeinsparungen zu erzielen. Energieversorger (Gas- und Wärmelieferanten) stehen jetzt vor der Herausforderung, die notwendigen Anpassungen in ihren bestehenden Geschäftsprozessen und Formularen vorzunehmen, damit sie auf die bevorstehenden Änderungen vorbereitet sind. 

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Falls sie aktuell aufgrund der Themenvielfalt und anderer Herausforderungen kurzfristig in Ressourcenengpässe geraten, bietet DSC Ihnen umfassende Beratungs- und Umsetzungsunterstützung.

Unsere Prozessberater aus den Fachbereichen Formularwesen, Kundenkontaktmanagement und Abrechnung haben sich frühzeitig zusammengesetzt und mögliche Lösungsszenarien für die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen erarbeitet.

Darüber hinaus konnten wir bereits Erfahrungen durch Abstimmungen und Umsetzungsplanung mit unseren Bestandskunden sammeln.

Falls Sie Fragen zum Thema EnSikuMaV haben oder an einer Umsetzungsunterstützung interessiert sind, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Vera Pfirmann (Tel.: 06203 6941-0), verantwortlich.

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