PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Warum Ghostwriting sowohl ethisch vertretbar als auch rechtsgültig ist


Von WissPro

Thumb

“Wer die geistige Arbeit anderer für seine eigene ausgibt, bricht das Gesetz!“ Viele sind dieser Ansicht und manchmal liegen sie damit auch richtig. Wer allerdings die Tätigkeit des sogenannten „Ghostwriting“ mit dem berühmt berüchtigten Plagiat gleichsetzt, scheint über die eigentliche Gesetzeslage falsch informiert zu sein. Ein Ghostwriter wird als jemand bezeichnet, der im Auftrag eines anderen Texte in beliebiger Länge und Form schreibt. Dies gilt beispielsweise auch für Bachelor- und Masterarbeiten. Gerade in dieser Textkategorie klingt das stark nach Betrug, aber Ghostwriting ist tatsächlich ganz und gar legal, wenn man sich an die gesetzlich festgelegten Regeln hält. Solange man die Arbeit des Ghostwriters nur als eine Mustervorlage ansieht und diese nicht an einer Universität, bei welcher eine eidesstattliche Erklärung zum selbstständigen Arbeiten verlangt wird, als das eigene Werk einreicht, wird kein Gesetz gebrochen. Neben der Frage der Legalität gibt es aber auch noch moralische Bedenken in Bezug auf Ghostwriting. Teile der Gesellschaft blicken eher abwertend auf Menschen herab, die von Ghostwriting Gebrauch machen und machen sich nicht die Mühe, die genauen Umstände näher zu betrachten. Es gibt nämlich zahlreiche Gründe, einen Ghostwriter zu engagieren. Sei dies ein Mangel an Kreativität, gekoppelt mit einem Mangel an schriftstellerischem Talent, oder enormer Zeitdruck. Im wissenschaftlichen und akademischen Bereich spielt häufig Überforderung eine große Rolle. Studenten haben beispielsweise oft Probleme damit, den hohen Anforderungen ihres Studiums gerecht zu werden, vor allem dann, wenn sie gegen Ende des Semesters nicht nur eine, sondern gleich mehrere Deadlines für verschiedene Arbeiten haben. Die Hilfe eines Ghostwriters kann in solchen Fällen eine enorme Entlastung darstellen. Es ist einfach, tadelnd den Zeigefinger zu heben und über die vermeintliche Faulheit anderer zu richten. Man sollte aber nicht vergessen, dass der Entschluss einen Ghostwriter einzusetzen, in den meisten Fällen keinem unehrlichem Willen entspringt und in den meisten Fällen zu 100 % legal ist.



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 1 Bewertung bisher (Durchschnitt: 5)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Anke Hartmann (Tel.: +493052014260), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 305 Wörter, 2227 Zeichen. Artikel reklamieren
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!