PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Waagen - kalibriert oder geeicht?


Von MIETWAAGEN.SHOP by AAAgiler GmbH

Oft fragen uns Kunden nach geeichten Waagen, obwohl sie eigentlich nur ein kalibrierte Waagen benötigen

"Unser Wirtschaftsprüfer verlangt für unsere Inventur geeichte Zählwaagen." So oder so ähnlich bekommen wir häufig Anfragen von Kunden, die vom MIETWAAGEN.SHOP Waagen für ihre Inventur mieten möchten.

Wann müssen Waagen geeicht sein?

Oft fragen uns Kunden nach geeichten Waagen für die Inventur, teilweise auch weil ihr Wirtschaftsprüfer dies verlangt. In der Regel ist dies für Inventurwaagen aber nicht erforderlich, sondern es reicht alternativ eine gültige Zertifizierung der Waage (nach DAkkS), um die Genauigkeit der Waagen nachweisen zu können.

Die Eichung einer Waage schreibt der Staat unter anderem im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient insbesondere dem Verbraucherschutz.

Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

  1. Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
  2. Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
  3. Zu amtlichen Zwecken
  4. Bei der Herstellung von Fertigpackungen
  5. In der Heilkunde

Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit einer Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung umfasst alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).

Wann müssen Waagen geeicht sein?

Oft fragen uns Kunden nach geeichten Waagen für die Inventur, teilweise auch weil ihr Wirtschaftsprüfer dies verlangt. In der Regel ist dies für Inventurwaagen aber nicht erforderlich, sondern es reicht alternativ eine gültige Zertifizierung der Waage (nach DAkkS), um die Genauigkeit der Waagen nachweisen zu können.

Die Eichung einer Waage schreibt der Staat unter anderem im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient insbesondere dem Verbraucherschutz.

Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

  1. Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
  2. Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
  3. Zu amtlichen Zwecken
  4. Bei der Herstellung von Fertigpackungen
  5. In der Heilkunde

Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit einer Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung umfasst alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).

 

Thumb

Waagen für die Inventur - kalibriert oder geeicht?

Oft wird dabei der Begriff "geeicht" mit dem Begriff "kalibiert" verwechselt.

"Kalibrierung (in Anlehnung an das englische Wort calibration auch Kalibration) in der Messtechnik ist ein Messprozess zur Feststellung und Dokumentation der Abweichung eines Messgerätes oder einer Maßverkörperung gegenüber einem anderen Gerät oder einer anderen Maßverkörperung, die in diesem Fall als Normal bezeichnet werden." (Wikipedia) Mit einer Kalibrierung wird nachgewiesen, da z. B. eine Waage genau misst.

 

Die Eichung einer Waage schreibt der Staat unter anderem im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient insbesondere dem Verbraucherschutz.

"Eichung ... ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen nach dem Mess- und Eichgesetz. In Deutschland ist die Eichung nach dem Eichgesetz eine hoheitliche Aufgabe." (Quelle: Wikipedia)

Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

 

  • Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
  • Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
  • Zu amtlichen Zwecken
  • Bei der Herstellung von Fertigpackungen
  • In der Heilkunde

 

Für eine Inventur sind deshalb i. d. R. keine geeichte Waagen notwendig - es reichen kalibrierte Waagen aus. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Kalibrierung von Waagen für die Inventur besteht nicht. Wir versenden unsere Mietwaagen nur nach Prüfung mit einem Prüfgewicht, um die Genauigkeit sicherzustellen.

Die Eichung einer Waage schreibt der Staat unter anderem im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient insbesondere dem Verbraucherschutz.

Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

  1. Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
  2. Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
  3. Zu amtlichen Zwecken
  4. Bei der Herstellung von Fertigpackungen
  5. In der Heilkunde

 

 

Wann müssen Waagen geeicht sein?

Oft fragen uns Kunden nach geeichten Waagen für die Inventur, teilweise auch weil ihr Wirtschaftsprüfer dies verlangt. In der Regel ist dies für Inventurwaagen aber nicht erforderlich, sondern es reicht alternativ eine gültige Zertifizierung der Waage (nach DAkkS), um die Genauigkeit der Waagen nachweisen zu können.

Die Eichung einer Waage schreibt der Staat unter anderem im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient insbesondere dem Verbraucherschutz.

Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

  1. Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
  2. Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
  3. Zu amtlichen Zwecken
  4. Bei der Herstellung von Fertigpackungen
  5. In der Heilkunde

Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit einer Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung umfasst alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).

Wann müssen Waagen geeicht sein?

Oft fragen uns Kunden nach geeichten Waagen für die Inventur, teilweise auch weil ihr Wirtschaftsprüfer dies verlangt. In der Regel ist dies für Inventurwaagen aber nicht erforderlich, sondern es reicht alternativ eine gültige Zertifizierung der Waage (nach DAkkS), um die Genauigkeit der Waagen nachweisen zu können.

Die Eichung einer Waage schreibt der Staat unter anderem im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient insbesondere dem Verbraucherschutz.

Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

  1. Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
  2. Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
  3. Zu amtlichen Zwecken
  4. Bei der Herstellung von Fertigpackungen
  5. In der Heilkunde

Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit einer Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung umfasst alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).

Wann müssen Waagen geeicht sein?

Oft fragen uns Kunden nach geeichten Waagen für die Inventur, teilweise auch weil ihr Wirtschaftsprüfer dies verlangt. In der Regel ist dies für Inventurwaagen aber nicht erforderlich, sondern es reicht alternativ eine gültige Zertifizierung der Waage (nach DAkkS), um die Genauigkeit der Waagen nachweisen zu können.

Die Eichung einer Waage schreibt der Staat unter anderem im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient insbesondere dem Verbraucherschutz.

Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

  1. Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
  2. Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
  3. Zu amtlichen Zwecken
  4. Bei der Herstellung von Fertigpackungen
  5. In der Heilkunde

Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit einer Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung umfasst alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).

 



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Noch nicht bewertet
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Martin Thöle (Tel.: 06151 787 7805), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 780 Wörter, 6302 Zeichen. Artikel reklamieren
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!