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Frührente plus Arbeitseinkommen: Jetzt kann unbeschränkt hinzu verdient werden


Von SDL Seminarteam GmbH

So mancher Arbeitnehmer konnte die sogenannte „Rente mit 63“ in Anspruch nehmen und etliche Arbeitnehmer habe sich entschieden, mit den entsprechenden Abschlägen früher in Rente zu gehen. Doch was ist, wenn diese Rentner nun doch noch durch Arbeit weiter Einkommen erzielen können und wollen, ist das denn zukünftig leichter?

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Die Möglichkeit für Frührentner, zusätzlich zur Rente auch noch Arbeitseinkommen zu verdienen, wurde bereits 2021 erweitert. Damals wurde als Begründung die Sondersituation in der Pandemie angeführt. Doch jetzt wurde – auch angesichts des aktuellen Fachkräftemangels – die Hinzuverdienstgrenze vollkommen abgeschafft. Damit können nun auch Frührentner, welche aktuell Rente beziehen, ein zusätzliches Arbeitseinkommen erzielen und damit nebenbei ihre Rentenansprüche erhöhen.

Denn wer als Frührentner weiter arbeitet, sammelt auch weiter Entgeltpunkte. Sobald er Anspruch auf reguläre Altersrente hat, zahlt sich dieses auch in einer höheren Altersrente aus. Nicht vergessen dürfen die Rentenbezieher allerdings, dass Arbeitseinkommen selbstverständlich weiterhin steuerpflichtig sind. Bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze für den Altersrentenbezug ist das Einkommen im Gegensatz zur Rente auch vollständig sozialversicherungspflichtig. Hier bieten sich insbesondere Rentenberater und auch Steuerberater als Ansprechpartner für eine kompetente Fachberatung an.

Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es aktuelle Änderungen:

Zukünftig ist auch Rentnern, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, ein erhöhter Hinzuverdienst anrechnungsfrei möglich. Aktuell soll dieser Hinzuverdienst bei maximal circa 18.000 Euro jährlich liegen – soll aber künftig jährlich neu angepasst werden. Hier müssen die Bezieher von voller Erwerbsminderungsrente allerdings berücksichtigen, dass eine Erwerbstätigkeit nur für maximal 3 Stunden täglich erfolgen darf. Sollte eine zeitlich längere Erwerbstätigkeit möglich sein und verwirklicht werden, entfällt eine Grundvoraussetzung für den Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente.

 

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Ihre Fort- und Weiterbildung durch Seminare zur gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI)

Die SDL Akademie ist Ihr Partner für die erfolgreiche Durchführung von Seminaren, Tagungen und Kongressen zum Thema Rentenrecht. Die gesetzliche Rente ist in den Personalabteilungen und den Sozialabteilungen aller Unternehmen stets ein aktuelles Thema, das von den Sachbearbeitern beherrscht werden muss.

Wir erweitern für Sie ständig unser Angebot. Auf unserer Website werden Sie wieder eine Vielzahl an neuen und topaktuellen Seminaren finden. Im Bereich der Grundlagenseminare zum SGB VI haben wir uns an Ihren Anforderungen orientiert und bieten nun ein kompaktes zweitägiges intensives Einführungsseminar mit zahlreichen praktischen Übungen und wichtigen Informationen zur Umsetzung in den Unternehmensalltag.

Zur Ergänzung steht zunächst das „Praktikum zur Rentenberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI)“ auf der Agenda. Hier werden Sie das praktische Verfahren der Rentenberechnung erlernen und damit Rentenbescheide besser verstehen.

Aktuelle Themen aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung sind beispielsweise die „Flexi-Rente“ oder das „neue Rentenpaket“ wie auch zur Zeit in der Diskussion die „Grundrente“, die „Respektrente“ die „Mütterrente“ und die „Basisrente“. Aktuelle Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind dabei Gegenstand unserer Seminare. Auch 2023 finden Sie wieder ein breites Angebot an Möglichkeiten für Ihre Fortbildung.

Übrigens: Fast alle Seminare führen wir auch als innerbetriebliche Schulung durch. Gerne machen wir Ihnen ein Angebot – sprechen Sie uns an.

 

>> Überblick Seminare Rentenrecht

 

Bildnachweis: Rawpixel.com



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