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Eon: Kartellamt wirft Preiswucher vor


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

Erstattungen in Höhe von 164.500,-€

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Die NRW-Kartellbehörde hat Eon wegen unangemessen hohen Preisen zur Rückzahlung an Fernwärmekunden verpflichtet. Dies berichtet die „Rheinische Post“ mit Verweis auf die Landesregierung in Düsseldorf. Ein Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums sagte der Zeitung: „Der Vergleich der Fernwärmepreise für das Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl mit vergleichbaren Versorgungsgebieten hat für 2017 bis 2019 ergeben, dass die Preise für Erkrath-Hochdahl über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Deshalb wird Eon für die Jahre 2017 bis 2019 auf Basis der jeweiligen Abnahmemengen in diesen Jahren Erstattungsleistungen auszahlen. Die Erstattungen für die Jahre 2017 bis 2019 im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl belaufen sich insgesamt auf circa 164.500 Euro“.

Auch der Eon-Sprecher bestätigte den Bericht: „Es gibt keine bundesweiten Rückzahlungsverpflichtungen - vielmehr haben wir uns aus verfahrensökonomischen Gründen mit der Behörde auf die Zahlung geeinigt. In Erkrath zahlen wir einmalig 164.455,15 Euro für die Jahre 2017 bis 2019 für bestimmte Kundengruppen und in Leverkusen 1772 Euro jeweils für 2020 und 2021 zurück“. Weiterhin sagte er: „Andere geprüfte Versorgungen wie zum Beispiel Moers-Kapellen oder Wuppertal waren preisunauffällig und wurden von der Landeskartellbehörde nicht beanstandet“.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Timo Radtke (Tel.: +49 (0) 2635 / 9224-21), verantwortlich.

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