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Entfällt die Maestro-Karte oder Bankcard? Wird die Kreditkartenzahlung der neue Paymentstandard?


Von EDV Ermtraud GmbH

Offen mit dem Kassensystem

Kartenzahlung ist etablierter Standard. Millionen haben eine Bankcard oder Girocard ihrer Hausbank. Unbestätigten Drittquellen zu Folge solle diese abgeschaltet werden – andere sprechen von der Abschaffung der „Maestrocard“. Wo liegen die Unterschiede was ist bestätigt? Die EDV Ermtraud GmbH informiert darüber ihre kommunalen Anwender des Gebührenkassensystems TopCash.

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Welche Kartenarten sind im Umlauf?

 

Bankkarten: Insbesondere Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken haben diese an ihre Kunden herausgegeben. Wie auch der freie Handel bieten auch die Zahlstellen im Rathaus oder bei der Kreisverwaltung die EC-Zahlung mit einem günstigen EC-Terminalgerät an. Die originäre EC-Karte funktionierte mit PIN-Eingabe durch kontaktgebundenes Lesen des Chips. Die Bankcard konnte so geschaltet werden, dass sie ihr Inhaber nur bei positiver Deckung als Zahlungsmittel nutzen konnte. Bankkarten waren nur zur Nutzung im deutschen Zahlungssystem ausgelegt.

 

Girocard: Die Weiterentwicklung der Bankcard. Sie wurde oftmals von den herausgebenden Banken mit dem Contactless-Merkmal versehen, d.h. die Karten müssen an heutigen POS-Terminals nicht mehr ins Gerät geführt werden, sie werden kontaktlos per NFC-Verfahren gelesen.

 

Die Zahlungsterminal betreibende Zulassungsstelle, das Bürgerbüro, Museum oder auch Unternehmen zahlt Grundgebühren und feste Transaktionsgebühren pro Vorgang.

 

Debitkarten: Fasst allgemein darüber hinausgehende Kartentypen zusammen, die über Kreditkartengesellschaften abgewickelt werden. Den anbietenden Zahlstellen entstehen dafür Gebühren im niedrigen prozentualen Rahmen zusätzlich zur Transaktionsgebühr des deutschen Providers. Entweder wählt die Kommunalkasse dazu ein Disagiomodell mit festen Sätzen, oder ein umsatzabhängiges Disagio, das von der Höhe der Gebühr oder des Artikelverkaufes abhängt. 

 

VPAY und Maestro: Jeweils eines dieser Merkmale hat auf nahezu allen unlimitierten Girocards Einzug gehalten. VPAY ist das Merkmal von Debitkarten der VISA-Card, Maestro der MASTERCARD. Man spricht häufig auch von der „europäischen Girocard“, die bei den Kommunen im grenznahen Bereichen gerne akzeptiert wird, um die bargeldlose Zahlung beispielsweise Niederländern, Belgiern oder Franzosen in der Verwaltung oder deren Touristinformation anzubieten. Die Maestro- und VPAY-Karte wird wie eine Kreditkarte abgerechnet. Das Zahlungsverkehrsterminal muss zur Akzeptanz einmalig vom Provider freigeschaltet werden.

 

„Echte“ Kreditkarten: VISA und MASTER sind die weltweit verbreiteten Typen, für die viele Akzeptanzstellen bereits in Deutschland existieren. Da die meisten Kreditkarteninhaber jedoch auch eine Girocard besitzen ist die Kreditkartenakzeptanz in deutschen Stadtverwaltungen jedoch noch wenig verbreitet. In Einzelfällen geben Direktbanken mittlerweile nur noch Kreditkarten unter Verzicht auf die klassische Girocard aus – ein Ärgernis für Bürger und Zahlstellen. Deutlich seltener als MASTER-Card und VISA-Card werden die Paymentkarten der amerikanischen, japanischen und anderen asiatischen Betreiber genutzt und akzeptiert (z.B. AmericanExpress und JCB). Die Kreditkartenakzeptanz ist für die normale Verwaltung mit Bürgerbüro, Zulassungsstelle oder Standesamt aufgrund der höheren Disagio-Gebühren als bei VPAY und Maestro ein relativ teures Vergnügen, insbesondere mit Amex und JCB, das sich heute ggf. nur in stärker frequentierten touristischen kommunalen Eigenbetrieben lohnt.

 

GooglePay und ApplePay – kontaktloses Zahlen per Smartphone oder Smartwatch gewinnen sichtbar an Beliebtheit. Diesen kartenlosen Zahlarten sind Kreditkartendaten hinterlegt, so dass die Kommunalkasse bei freigeschalteter Kreditkartenakzeptanz von diesem Trend profitiert.

 

 

Welche Zahlarten haben Bestand? Was entfällt?

 

Diverse Internetquellen munkeln vom Abschalten des MAESTRO-Merkmales zum Juni oder Juli 2023. Ein Auslaufen von VPAY ist nicht zu lesen. Die Girocard im innerdeutschen Zahlungsverkehr sei nicht betroffen. Offiziell verbindlich sind nur Informationen des Spitzenverbandes der Finanzwirtschaft „Die Deutsche Kreditwirtschaft“, in dem auch der Spitzenverband der Sparkassen sowie der der Volksbanken organisiert sind. Die Payment-Partner der EDV Ermtraud GmbH - namentlich sei auf PAYONE, ursprünglich ein Unternehmen der Sparkassengruppe, verwiesen -  referenzieren auf den offiziellen Kanal. Auf Seiten der Deutschen Kreditwirtschaft ist weder eine Bestätigung noch ein Dementi (Stand 8.2.2023) zu lesen, Anfragen der EDV Ermtraud GmbH zum Thema „Was wird aus der GiroCard“ blieben bislang unbeantwortet. Die Drittquellen zu den relevanten bargeldlosen Zahlarten bleiben somit bis auf weiteres unbestätigt. Tatsächlich vermerken einzelne Gebührenkassenbetreiber der öffentlichen Hand im Kundenkreis der EDV Ermtraud GmbH vermehrt VPAY- oder echte Kreditkarten. Gleichwohl scheint es sehr unwahrscheinlich, dass die millionenfach verbreitete Bankkarte binnen weniger Tage eingestampft wird, vereint sie doch mit der PIN-Prüfung die notwendige Zahlungsausfallsicherheit mit Kundenkomfort.

 

Wie kann die Gebührenkasse ertüchtig werden? Wie wird die Kartenakzeptanz geschaltet?

 

TopCash bindet EC-Terminals im Netzwerk via OPI Schnittstelle an. Der Mitarbeiter im Bürgerservice stößt die Zahlung des  Personalausweis oder Reisepass (Beispiel) an - elektronisch wird der Gesamtbetrag an das Terminal transferiert. Dieses prüft live, ob die Karte zur Höhe der Zahlung autorisiert wird. Es erkennt zudem den Kartentyp, der in den Kassenauswertungen durch den Kassenverwalter stets nachvollzogen werden kann – bis in die einzelne Buchung.

 

Die EDV Ermtraud GmbH kümmert sich für ihre Kassensoftware-Kunden um die Freischaltung der Debitcards beim Partner PAYONE. Nach Abklärung des tatsächlichen Bedarfs und des für die Verwaltung wirtschaftlichsten Gebührenmodells kann binnen weniger Tage am vorhandenen Gerät der erweiterte Service genutzt werden.

 

Fazit: Neben der Umsatzsteuerpflicht verunsichert die Diskussion um die vermeintliche Abschaltung voraussichtlich noch eine Weile die betroffenen Kassenbetreiber. Während die Umsatzsteuer für juristische Personen des öffentlichen Rechts im Dezember 2022 nochmals um 2 Jahre bis zum 1.1.2025 per Gesetz verlängert wurde, die Umsetzung der Überfallprävention gemäß DGUV-Vorschrift 25 / Regel 115-005 ebenfalls durch rechtliche Vorgaben planbar sind, ist mit der Kreditwirtschaft ein externer „Player“ entscheidend. Die EDV Ermtraud GmbH bleibt am Ball – TopCash und das EC-Modul OPI sowie die aus einer Hand angebotenen EC-Terminals sind bereits heute bereit – absehbar unabhängig welche Kartenzahlarten oder NFC-basierten Smartphone-Payments kommen und gehen.

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Tobias Krumnow (Tel.: 02635/922412), verantwortlich.

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