Die Renaissance des Bausparvertrages.
Seit Monaten deutlich steigende Darlehenszinsen machen die Immobilien-Finanzierung immer problematischer !
Da heisst es jetzt z.B. bei auslaufenden Immobilien-Finanzierungen aufpassen !
Steigende Kreditzinsen können die Eigenheimbesitzer über notwendige Anschluss-Finanzierungen spürbar treffen. Und selbst bei der gleichen monatlichen Finanzierungsrate verlängert sich die Rückzahlungszeit für das Darlehen dann um viele Jahre.
Eine echte Lösung: Zinssicherung durch Bausparen !
Der Bausparvertrag, als Kombination aus Sparen und Baufinanzieren bietet mit Festzinsgarantie kalkulierbare finanzielle Vorsorge für Kauf, Bau, Modernisierung und Renovierung einer Immobilie und wird dabei auch noch staatlich gefördert.
Bauspartarife bieten eine hohe Flexibilität:
- Die Sparrate kann angepasst oder gar ausgesetzt werden.
- Sogenannte Wahlzuteilungen ermöglichen es, Bauspardarlehen zeitlich früher zu nutzen.
- Sondertilungsoptionen gewährleisten individuelle Rückzahlungsmöglichkeiten.
Bausparen wird staatlich gefördert ! Der Staat fördert den Erwerb von Wohneigentum mit
- einer Arbeitnehmer-Sparzulage,
- Vermögenswirksamen Leistungen,
- und einer Wohnungsbauprämie.
Wohnungsbauprämie: Der Staat unterstützt Bausparer mit dem Ziel Eigenkapital für den Wohntraum aufzubauen. Pro Jahr erhalten Sparer 10% Wohnungsbauprämie auf Einzahlungen. Bei Single-Einzahlungen sind das bis 700,-€, bei Verheirateten bis zu 1400,-€. Voraussetzung, das zu versteuernde Einkommen übersteigt bei Singles nicht 35.000 € und bei Verheirateten nicht 70.000 €. Im Jahr müssen mindestens 50 € auf den Bausparvertrag eingezahlt werden, der Sparer muss mindestens 16 Jahre alt sein und das nach Zuteilung ausgezahlte Bau-Sparguthaben wohnwirtschaftlich verwendet werden.
Für junge Sparer: Ein vor dem 25. Geburtstag abgeschlossener Bausparvertrag kann im Guthaben inklusive Prämien einmalig beliebig verwendet werden.
Vermögenswirksame Leistungen / Arbeitnehmersparzulage: Das sind Leistungen der Arbeitgeber, die man zur vollen Höhe von 40 €/Monat zusätzlich zum Gehalt bekommen kann. Auf die vermögenswirksamen Leistungen die der Arbeitgeber auf das Sparkonto einzahlt, erhält man 9 % Sparzulage vom Staat. Begünstigt sind maximal 470 € im Jahr pro Sparer. Das zu versteuernde Einkommen darf 17.900 € bei Singles und 35.800 € bei Verheirateten nicht übersteigen.
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