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Hygiene am Arbeitsplatz


Von Dr. Hartmut Frenzel | Compliance

Die Verantwortung des Arbeitgebers

 

In der heutigen Zeit machen sich viele Menschen Gedanken zur Nachhaltigkeit und viele Arbeitgeber unterstützen das positiv.

So auch Beschäftigte einer Bank, die durch eine innovative Maßnahme im Bereich der Hygiene am Arbeitsplatz nachhaltiger agieren möchten.

Eine Abteilung hatte die Idee: Anstelle von Papiertüchern werden kleine persönliche Seifentücher aus Baumwolle genutzt. Jeder Mitarbeiter hat ein solches Tuch, das er nach Bedarf wechselt und zum Waschen mit nach Hause nimmt. Seitdem ist der Mülleimer in den Toiletten der Etage nur noch mit einem Bodensatz gebrauchter Papiertücher gefüllt.

Doch ist dieser Ansatz auch rechtlich erlaubt?

 

Thumb Hygiene am Arbeitsplatz: Die Verantwortung des Arbeitgebers gemäß ArbSchG und ArbStättV  

Das ist eine wichtige Frage, die sich viele Unternehmen stellen, wenn es darum geht, nachhaltige Maßnahmen umzusetzen.

In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Dies wird u. a. durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Arbeitgeber müssen insbesondere gemäß § 3 ArbSchG die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass sie den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gerecht werden. Dazu gehören auch Hygienevorschriften, die in der ArbStättV formuliert sind und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert werden.

Auf die Details soll hier nicht näher eingegangen werden.

Als Fazit ist festzuhalten:

Das Benutzen von persönlichen Seifentüchern entbindet den Arbeitgeber nicht, die notwendigen Mittel bereitzustellen. Der Arbeitgeber kann zudem die Beschäftigten nicht zwingen, Seifentücher zu benutzen, seine Tücher mit nach Hause zu nehmen und dort auf seine Kosten zu waschen.

 

 

Quelle: DGUV – Übersicht
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Sachgebiet Hautschutz

DGUV | Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Sachgebiet Hautschutz

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe Ihnen aber gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

 

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.

 


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Dr. Hartmut Frenzel (Tel.: +49-202-2541472), verantwortlich.

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